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Auch Gutverdiener profitieren von Midijob-Neuregelung

DIW: Frauen, Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte sind besonders von Midijob-Reform begünstigt – aber auch Menschen mit hohem Einkommen.

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Mutter trägt Tochter huckepack in der Natur. – Bild: wdv.de © Jan Lauer

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Berlin (diw/sth). Frauen, Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte profitieren besonders von der Reform der Midijobs seit Anfang des Jahres. Allerdings entlaste sie auch „Personen mit mittleren und hohen Einkommen", heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Forscherinnen und Wissenschaftler des DIW hatten die Wirkungen der Reform untersucht. „Die Ausweitung der Midijobs soll vor Altersarmut schützen, die Reform ist aber nicht zielgenau“, so Hermann Buslei, wissenschaftlicher Mitarbeiter im DIW Berlin und Co-Autor der Studie.

„Die eine Milliarde Euro teure Reform entfaltet nicht ihr volles Potenzial, weil das Geld auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist und nicht zum Ziel der Armutsvermeidung beiträgt – dafür profitieren auch Besserverdienende“, sagte Buslei. Die Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten in sogenannten Midijobs mit einem Bruttoverdienst zwischen 520 Euro 2000 Euro sind vermindert. In der Rentenversicherung führen die reduzierten Beiträge aber dennoch zu dem vollen Anspruch, der dem Gehalt der Betroffenen entspricht. 

Midijob-Regelung entlastet auch höchste Einkommensgruppen

Die Midijob-Neuregelung entlaste „auch Personen in den höchsten Einkommensgruppen, ohne zu prüfen, wie hoch der Stundenlohn liegt oder wie die finanzielle Situation der staatlich geförderten Person ist", heißt es in einer Mitteilung des DIW. Zwar profitierten „potenziell von Altersarmut betroffene Menschen" ebenfalls. Allerdings würden auch Beschäftigte entlastet, deren Altersarmutsrisiko eher niedrig ist. Um Altersarmut effektiver zu bekämpfen, sollte besser „direkt bei den Rentenanwartschaften der Betroffenen angesetzt werden", meinen die DIW-Forschenden.

„Man könnte die Förderung anhand der Grundrente ausbauen", schlägt DIW-Rentenexperte Buslei vor. Diese habe den „Vorteil, dass sie nur Haushalte mit niedrigem Einkommen erreicht und dass die Betroffenen keine Anträge für die Unterstützung benötigen“. Die Studienautoren weisen zudem darauf hin, dass die Förderung der Midijobs nicht gegenfinanziert sei und in Zukunft Kostensteigerungen zu erwarten seien. Johannes Geyer, ebenfalls Mitautor der Studie, rät deshalb: „Man sollte den Bundeszuschuss (zur Rentenversicherung, d. Red.) entsprechend anpassen und die zusätzlichen Kosten transparent finanzieren.“

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