Ihre-Vorsorge Logo

Auch Teile der Rente können gepfändet werden

Noch bis Juni 2021 gilt die aktuelle Pfändungstabelle des Bundesjustizministeriums. Schuldner dürfen seit Juli 2019 mehr behalten als zuvor.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Rentnerin zählt Euro-Geldscheine und Münzen auf einem Tisch mit weißer Tischdecke. Bild: IMAGO / Panthermedia / michimulder

© Nicht definiert

Bad Homburg (rw/sth). Auch die Rente und andere Sozialleistungen sind pfändbar. Genau wie Lohn und Gehalt. Doch in echte Not sollen Gläubiger nicht geraten. Dafür sollen die Pfändungsfreigrenzen sorgen. Zuletzt wurden sie zum 1. Juli 2019 turnusgemäß erhöht. 

Maßgeblich für die Erhöhung der Freigrenzen ist die Entwicklung des am 1. Januar des jeweiligen (ungeraden) Jahres geltenden steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser wurde zwischen 2017 und 2019 um 3,95 Prozent angehoben. Entsprechend steigen auch die Pfändungsfreibeträge. Wie viel Schuldnern mindestens vom Einkommen bleibt, hängt von der Höhe ihres Nettoeinkommens und der Zahl der Personen ab, für die eine Unterhaltspflicht besteht.

Alleinstehender hat Anspruch auf mindestens 1.179 Euro monatlich

Nach den aktuellen Freigrenzen müssen zum Beispiel einem Alleinstehenden im Regelfall monatlich mindestens 1.178,59 Euro bleiben. Auch vom Nettoeinkommen, das über die Pfändungsfreigrenzen hinausgeht, dürfen die Betroffenen einen Teil behalten.

Beispiel:
Ein alleinstehender Rentner hat nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 1.250 Euro zur Verfügung. Dies liegt 71,41 Euro über der Pfändungsfreigrenze. Hiervon muss er 70 Prozent an seine Gläubiger abführen. Das sind monatlich genau 49,99 Euro.

Der Satz von 70 Prozent gilt nur für Alleinstehende. Die Grundregel lautet: Wer für weitere Personen unterhaltspflichtig ist, darf mehr von seinem Einkommen behalten. Die aktuellen Pfändungsfreibeträge werden bei laufenden Pfändungsfällen in der Regel automatisch berücksichtigt, d.h. Arbeitgeber und Sozialleistungsträger müssen sie automatisch anwenden.

Lohnabrechnung für Juli genau überprüfen

Besonders Arbeitnehmer in Kleinunternehmen, deren Lohn teilweise gepfändet wird, sollten jedoch ihre Lohnabrechnung im Juli genau überprüfen. Die Tabellenwerte gelten nicht, wenn es um Unterhaltshaltsschulden beispielsweise gegenüber Kindern geht. Außerdem ist wichtig: Wenn Vollstreckungsgerichte auf Antrag der Schuldner einen konkreten pfändungsfreien Betrag errechnet haben, wird dieser Betrag ebenfalls nicht automatisch angepasst.

Dann muss extra ein Antrag auf dessen Anpassung gestellt werden. Hilfestellung erhält man hierbei von der Rechtsantragsstelle des örtlichen Amtsgerichts. In der Regel haben diese Stellen vormittags geöffnet. Deren Dienste können kostenlos in Anspruch genommen werden.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026