Bad Homburg (rw/sth). Auch die Rente und andere Sozialleistungen sind pfändbar. Genau wie Lohn und Gehalt. Doch in echte Not sollen Gläubiger nicht geraten. Dafür sollen die Pfändungsfreigrenzen sorgen. Zuletzt wurden sie zum 1. Juli 2019 turnusgemäß erhöht.
Maßgeblich für die Erhöhung der Freigrenzen ist die Entwicklung des am 1. Januar des jeweiligen (ungeraden) Jahres geltenden steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser wurde zwischen 2017 und 2019 um 3,95 Prozent angehoben. Entsprechend steigen auch die Pfändungsfreibeträge. Wie viel Schuldnern mindestens vom Einkommen bleibt, hängt von der Höhe ihres Nettoeinkommens und der Zahl der Personen ab, für die eine Unterhaltspflicht besteht.
Alleinstehender hat Anspruch auf mindestens 1.179 Euro monatlich
Nach den aktuellen Freigrenzen müssen zum Beispiel einem Alleinstehenden im Regelfall monatlich mindestens 1.178,59 Euro bleiben. Auch vom Nettoeinkommen, das über die Pfändungsfreigrenzen hinausgeht, dürfen die Betroffenen einen Teil behalten.
Der Satz von 70 Prozent gilt nur für Alleinstehende. Die Grundregel lautet: Wer für weitere Personen unterhaltspflichtig ist, darf mehr von seinem Einkommen behalten. Die aktuellen Pfändungsfreibeträge werden bei laufenden Pfändungsfällen in der Regel automatisch berücksichtigt, d.h. Arbeitgeber und Sozialleistungsträger müssen sie automatisch anwenden.
Lohnabrechnung für Juli genau überprüfen
Besonders Arbeitnehmer in Kleinunternehmen, deren Lohn teilweise gepfändet wird, sollten jedoch ihre Lohnabrechnung im Juli genau überprüfen. Die Tabellenwerte gelten nicht, wenn es um Unterhaltshaltsschulden beispielsweise gegenüber Kindern geht. Außerdem ist wichtig: Wenn Vollstreckungsgerichte auf Antrag der Schuldner einen konkreten pfändungsfreien Betrag errechnet haben, wird dieser Betrag ebenfalls nicht automatisch angepasst.
Dann muss extra ein Antrag auf dessen Anpassung gestellt werden. Hilfestellung erhält man hierbei von der Rechtsantragsstelle des örtlichen Amtsgerichts. In der Regel haben diese Stellen vormittags geöffnet. Deren Dienste können kostenlos in Anspruch genommen werden.
