Ihre-Vorsorge Logo

Aufschieben der Rente führt zu Steuernachteil

Urteil: Besteuerungsanteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des tatsächlichen Rentenbeginns. Steuerfreier Anteil sinkt bis 2040 jährlich.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Rentnerin sitzt an einem Tisch mit Ordnern Steuer und Rente sowie einem Steuergesetzbuch und füllt ein Steuererklärungsformular aus.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Senioren müssen prinzipiell für ihre Rente Einkommensteuer zahlen. Dabei bleibt aber ein gewisser Anteil steuerfrei. Maßgebend für den steuerfreien Anteil ist das Jahr des Rentenbeginns. "Je später man in Rente geht, desto niedriger ist der steuerfreie Anteil", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Bei Senioren, die 2005 oder früher in Rente gingen, betrug der steuerfreie Anteil beispielsweise noch 50 Prozent der ersten Jahresrente. Senioren, die 2021 den Ruhestand antreten, bekommen hingegen lediglich noch 19 Prozent steuerfrei. Maßgebend ist dabei das Jahr des tatsächlichen Rentenbeginns, entschied das Finanzgericht Schleswig-Holstein (Aktenzeichen: 2 K 159/19).

Im Streitfall stand dem Kläger mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte zu. Er beantragte die Rentenzahlung aufzuschieben und war noch drei Jahre bis 2012 berufstätig. In seiner Einkommensteuererklärung für 2012 verlangte er, den steuerfreien Anteil für seine Rente mit dem Prozentsatz des Jahres 2009 zu bestimmen, denn dies sei das Jahr des eigentlichen Renteneintritts. Das Finanzamt und auch das Finanzgericht Schleswig-Holstein zogen hingegen den geringeren Prozentsatz des Jahres 2012 heran, weil der Kläger erst in diesem Jahr tatsächlich in Rente gegangen war. Steuerlich werden dadurch die Senioren benachteiligt, die ihren Beruf noch länger ausüben und später in Rente gehen, weshalb der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof einlegte (Aktenzeichen: X R 29/20).

"Rentner in vergleichbarer Situation können sich auf das laufende Verfahren stützen und Einspruch gegen ihren Steuerbescheid und den zu geringen steuerfreien Anteil einlegen", rät Klocke. Dann bleibt der eigene Fall bis zu einem abschließenden Urteil offen. Die vom Finanzamt festgesetzten Steuern müssen allerdings zunächst gezahlt werden. Eine Korrektur wäre bei einem positiven Urteil dann möglich.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026