Ihre-Vorsorge Logo

Ausgeweitete Mütterrente soll 2027 starten

Mütter mit älteren Kindern können sich freuen: Drei Jahre statt bislang zweieinhalb Jahre werden künftig als Erziehungszeiten für die Rente anerkannt – auch wenn das Kind vor 1992 geboren wurde. Die Regelung soll ab 2027 gelten, Auszahlungen erfolgen ab 2028.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ausgeweitete Mütterrente soll 2027 starten

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Die ausgeweitete Mütterrente soll bereits zum 1. Januar 2027 starten – und damit ein Jahr früher als zunächst angenommen. „Sofern eine technische Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wird die Mütterrente rückwirkend ausgezahlt“, heißt es im Ergebnispapier von Union und SPD nach stundenlangen Beratungen im Koalitionsausschuss. 

Die Rentenversicherung hatte den Mitgliedern des Gremiums zuletzt schriftlich mitgeteilt, dass eine Umsetzung wegen umfassender individueller Anspruchsprüfungen erst Anfang 2028 möglich sei. Also dürfte bei den Betroffenen das Geld für 2027 nachträglich fließen.

Was ist die ausgeweitete Mütterrente?

Bei der ausgeweiteten Mütterrente – einem von der CSU geforderten Projekt – soll die anerkannte Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig auch für vor 1992 geborene Kinder verlängert werden, und zwar um sechs Monate auf drei Jahre. Bereits im Juni hatte es geheißen, die Rentenversicherung brauche für die technische Umsetzung zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes. Im Koalitionsvertrag ist kein Datum für diese Gewährleistung von „Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter“ genannt. Die Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen. 

„Die Komponenten Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau sowie Mütterrente werden mit dem vorliegendem Rentenpaket 2025 als erster Schritt umgesetzt“, bekräftigen die Koalitionäre.

Koalition: Umfassendes Rentenpaket

Insgesamt veranschlagt Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas für ihr erstes Rentengesetz laut dessen Entwurf zusätzliche Ausgaben von zunächst 4,1 Milliarden Euro ab dem Jahr 2029. Im Jahr 2030 sollen die Kosten auf 9,4 Milliarden Euro, 2031 auf 11,2 Milliarden Euro steigen. Die – der SPD besonders wichtige – Verlängerung der Haltelinie soll über das laufende Jahr bis 2031 verlängert werden. Andernfalls würden die Renten bei verstärktem Übertritt der Babyboomer in die Rente absehbar sinken. 

„Der zweite Teil des Rentenpakets bestehend aus Aktivrente, Frühstartrente sowie Betriebsrentenstärkungsgesetz wird im Herbst im Kabinett beschlossen und soll (mit Ausnahme der Frühstartrente) zum 01. Januar 2026 umgesetzt werden“, so die Koalition weiter.

Planungsgremium mit einer Frau

Dem Koalitionsausschuss gehören zehn Männer und nur eine Frau an. Die erst in ihr Amt gewählte SPD-Chefin Bärbel Bas hatte in dem Planungsgremium Premiere, zuvor war Bas-Vorgängerin Saskia Esken die einzige Frau.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Besteuerungsanteil steigt stetig weiter. Woran das liegt und warum viele Rentner trotzdem keine Steuern zahlen müssen.

Time
2 Minuten

Die Spitzen von Union und SPD hatten sich im Sommer auf mehrere große Reformen verständigt, etwa bei der Rente. Wie schnell kann es nun damit vorangehen?

Time
2 Minuten

Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Doch dagegen kann man etwas tun.

Time
2 Minuten

Rentenniveaugarantie, Mütterrente und Reformpakete: Warum die Pläne der Regierung für Milliardenrisiken sorgen und der Rechnungshof Alarm schlägt.

Time
2 Minuten

Viele Menschen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Nicht selten treten diese dafür im Job kürzer. Unter Umständen kann aber die Pflege etwas für die Rente bringen.

Time
2 Minuten

Die Koalition steht vor wegweisenden Wochen. Werden Reformvorhaben unter Dach und Fach gebracht?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026