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Mütterrente: Begünstigte Frauen arbeiteten weniger

Eine Studie belegt, dass viele Mütter vor 1992 geborener Kinder wegen der ab Juli 2014 erhöhten Rentenbewertung von Kindererziehungszeiten ihr Erwerbsverhalten änderten.

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Mütterrente: Begünstigte Frauen arbeiteten weniger

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Berlin/Frankfurt am Main (sth). Noch immer erwerben Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, durch ihre Erziehungsarbeit einen geringeren Rentenanspruch als die Mütter jüngerer Kinder. Zwar hat sich dieser Nachteil durch die im Juli 2014 eingeführte und ab 2019 nochmals verbesserte “Mütterrente” inzwischen deutlich verringert. Doch auch heute bekommen Mütter (und Väter, die in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes den größeren Teil der Kindererziehung übernommen haben) für zwei nach 1991 geborene Kinder sechs Entgeltpunkte auf ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben, für zwei vor 1992 geborene Kinder aber nur fünf. 

Für viele Mütter dieser älteren Kinder - von denen inzwischen der größte Teil in Rente ist oder in den kommenden Jahren das Rentenalter erreicht - hatte die Einführung der Mütterrente vor zehn Jahren offenbar eine erhebliche Auswirkung auf ihr Erwerbsverhalten. Das geht aus einer bisher öffentlich kaum beachteten Studie von drei Wissenschaftlerinnen aus Deutschland und Italien hervor, die bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde. Demnach sorgte bereits die Ankündigung der Mütterrente und des damit verbundenen höheren “Rentenvermögens” dafür, dass viele von der Reform begünstigte Frauen - damals oft etwa 50 Jahre alt - ab Mitte 2014 ihr Arbeitsangebot deutlich reduzierten. 

Verändertes Rentenrecht ändert auch das Erwerbsverhalten

Nach Ansicht der Autorinnen belegt die Studie, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Einkommenseffekte, die durch eine reformbedingte höhere oder niedrigere Rente verursacht werden, mit einer entsprechenden Änderung ihres Arbeitsverhaltens reagieren. So zeige eine überschlägige Rechnung, “dass für jeden Euro Rentenerhöhung aufgrund der Mütterrenten-Reform die Staatseinnahmen aufgrund geringerer Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsbeitragszahlungen um 31 Cent sinken”, heißt es in der Studie. Dies bedeute im Umkehrschluss, “dass Reformen, die die Großzügigkeit der Renten verringern, über den Einkommenseffekt zu einem höheren Arbeitsangebot führen”. Eine Verhaltensänderung, die zu mehr Erwerbsbeteiligung führt, würde somit “die positiven Auswirkungen solcher Reformen auf die Staatshaushalte verstärken”, schreiben die Forscherinnen.

Ob die Studienerkenntnisse auch mit Blick auf die aktuelle Rentenreformdiskussion in Deutschland noch Folgen haben, bleibt abzuwarten.

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