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Über die Altersgrenze hinaus arbeiten: Lohnt sich das?

Knapp 1,5 Millionen Rentner arbeiteten Ende 2023 auch über das reguläre Rentenalter hinaus. Tendenz: steigend. Doch wie organisiert man das am besten? Etwa durch Rentenaufschub? (Serie, Teil 2)

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Älteres Paar sitzt am Tisch mit Tablet-PC in der Hand

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Weiterarbeit im Rentenalter – aber wie? Anfrage im Expertenforum von www.ihrevorsorge.de vom 30.6. 2024

„Hallo, ich werde demnächst Rentnerin (Regelaltersrente) und möchte noch für vier Jahre bei meinem AG Vollzeit weiter arbeiten. Ich mache mir Gedanken, welche die beste Lösung für mich ist. Rentenantrag stellen und meine Rente Netto 1.300 € kassieren plus mein Gehalt?  Mit Steuern kenne ich mich nicht aus, weiß aber von einem Bekannten, dass ich dann eine Einkommensteuer machen muss und ich wahrscheinlich mehrere Tausend Euro an Lohnsteuer zurückzahlen muss. Und wenn ich keinen Rentenantrag stelle, dann schenke ich doch der DRV meine Rente für diesen Zeitraum (15.600 € pro Jahr). Ich bitte um ehrliche Tipps!“ 

Wie flexibel ist die Deutsche Rentenversicherung in Sachen Renteneintritt?

Ziemlich flexibel und weit flexibler als die private Konkurrenz. Es gibt zwar ein reguläres Renteneintrittsalter. Doch viel mehr als eine – wenn auch zentrale - Markierung ist das nicht. Der Renteneintritt funktioniert auch vorher: Meist ab 63 und dann mit Rentenabschlägen. Oder auch später, beispielsweise mit 70. Dann mit deutlichen Zuschlägen. Und nicht nur die volle Rente, sondern auch jede Variante der Teilrente zwischen 10 und 99,99 Prozent ist dabei möglich. Wichtig aber: Die Rente gibt es nie automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wie viele Versicherte schieben den Renteneintritt auf, obwohl sie eigentlich schon die Altersrente bekommen könnten?

Erstaunlich viele. Insgesamt sind 2023 gut 950.000 Versicherte in Altersrente gegangen. 44.808 davon „verspätet“, obwohl sie Anspruch auf die reguläre Altersrente gehabt hätten. Dies sind 4,7 Prozent. Zahl und Anteil dieser „verspäteten Rentner“ sind seit 2017 kontinuierlich angestiegen. In welchem Alter die Betreffenden in Altersrente gegangen sind, geht aus der Statistik nicht hervor. In der Regel dürfte es sich hierbei um Senioren gehandelt haben, die nach Erreichen des regulären Rentenalters weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Mithin waren sie also nicht unbedingt auf die Rente angewiesen.

 

                        JahrZahl der Zugänge in Altersrente insgesamt"verspäteter" Zugang in Altersrente (Zahl und Anteil in %)

2017

758.819

23.272

3,07%

    

2018

784.359

26.687

3,40%

    

2019

816.129

33.392

4,09%

    

2020

829.047

34.396

4,15%

    

2021

858.368

35.423

4,13%

    

2022

874.994

39.208

4,48%

    

2023

952.658

44.808

4,70%

 

Was bringt es für mich, wenn ich meinen Renteneintritt aufschiebe?

Wenn Sie erst „verspätet“, also nach Ihrem persönlichen regulären Rentenalter in Rente gehen, können Sie 

  1. Mit einem Zuschlag zur Rente kalkulieren und
  2. erwerben durch eine beitragspflichtige Weiterbeschäftigung weitere Rentenpunkte, auf die ebenfalls ein Zuschlag gegeben wird.

Wie hoch fallen die Zuschläge bei einem Aufschub des Renteneintritts aus?

Pro Monat, den Sie das Altersruhegeld “verspätet” in Anspruch nehmen, erhöht sich Ihre Rente um 0,5 Prozent. Bei einem um ein Jahr aufgeschobenen Renteneintritt können Sie damit mit einem Rentenplus von 6 Prozent kalkulieren. Die Deutsche Rentenversicherung spricht dann von einem Zugangsfaktor von 1,06. Wenn Sie bis zum Renteneintritt 40 Entgeltpunkte (EP) erworben haben, werden der Rentenberechnung dann 42,4 EP (= 1,06 x 40 EP) zugrunde gelegt. 

Die im Expertenforum anfragende Versicherte erwartet für sich bei einem „pünktlichen“ Renteneintritt eine Nettorente von 1.300 Euro.  Das entspricht einer Bruttorente – vor dem Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - von 1.470 Euro. Damit hat sie bislang etwa 37,4 EP erworben. Bei einem um ein Jahr abgeschobenen Renteneintritt würden daraus (37,4 EP x 1,06=) 39,6 EP, bei einem Aufschub um vier Jahre würde die Zahl ihrer Entgeltpunkte um 24 Prozent angehoben, sie käme auf 46,4 EP (= 37,4 EP x 1,24).

Wie würde sich die weitere Beschäftigung auf die Rente auswirken?

Wenn Sie Ihre Altersrente aufschieben und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis weiter arbeiten, zahlen Sie ganz noch mal weiter Ihre Rentenversicherungsbeiträge und erwerben weitere Rentenpunkte ("Entgeltpunkte"). Da auch dieser Teil der Rente erst später bezogen wird, gibt es auch hierfür einen Zuschlag zu den Rentenpunkten.  Unterstellt man, dass die Versicherte im Beispielfall ein Durchschnittsentgelt erzielt, so werden nach einem Beschäftigungsjahre daraus statt – normalerweise – einem (1,0) Rentenpunkt 1,06 Rentenpunkte. Bei einem um vier Jahre aufgeschobenen Renteneintritt, kämen durch die Weiterarbeit statt 4 Rentenpunkten (4 x 1,24 =) 4,96 Rentenpunkte zustande.

 

Zurück zur Anfrage aus dem Expertenforum

Bei einem vierjährigen Aufschub des Renteneinstiegs und einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in dieser Zeit würden aus den 37,4 Rentenpunkten, die die anfragende Versicherte erworben hat, 51,36 Rentenpunkte - ein Anstieg um 37,3 Prozent. Nach dem heutigen aktuellen Rentenwert – dieser wird in den nächsten vier Jahren voraussichtlich steigen – wäre das eine Bruttorente von rund 2.019 Euro, was dann bei einem zu erwartenden Abzug von 12 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge netto 1.777 Euro wären. Zudem wird die Rente voraussichtlich von Jahr zu Jahr weiter steigen. Klar ist damit: Wenn es der Versicherten darum geht, aus der der kargen Nettorente von 1.300 Euro eine recht „ansehnliche“ Rente zu machen, wäre eine Entscheidung für den Rentenaufschub nicht verkehrt.

Welche Regeln gelten im Job bei der Variante „Rentenverzicht und Weiterarbeit?

Arbeitsrechtlich gelten für Sie als Seniorjobber keine Sonderregelungen. Sie haben beispielsweise wie alle anderen Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf Urlaub. Auch  bei der Steuer bleibt alles beim Alten. Ihr Arbeitgeber führt für Sie Lohnsteuer ab. Kleine Änderungen gibt es bei der Sozialversicherung. So sind Sie in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Hier fällt also kein Beitrag an. Und in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie keinen Krankengeldanspruch und zahlen deshalb monatlich einen um 0,6 Prozentpunkte geringeren Beitrag. Insgesamt sinken Ihre Sozialversicherungsbeiträge um 1,9 Prozentpunkte.

Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 3.780 Euro würden unterm Strich 2.572 Euro bleiben. Annahmen: Steuerklasse I/IV, keine Kirchensteuer, mit Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung.

Lohnt sich der jahrelange Rentenverzicht?

Klar ist: Die anfragende Versicherte könnte sich für die Variante „Job plus Rente“ entscheiden. Sie rechnet selbst vor, dass sie bei einem zeitweisen Rentenverzicht pro Jahr auf 15.600 Euro Rente verzichtet. Umgekehrt ergibt sich im Beispielfall mit 70 Jahren eine weit höhere Rente. Doch zahlt sich das aus? 

Klar ist: Jede Rente ist eine Wette auf eine möglichst lange Lebenserwartung. Wer gesundheitlich stark angeschlagen ist, wird sich kaum auf diese Wette einlassen. Bei guter Gesundheit schon. Und so hoch, wie es auf den ersten Blick scheint, ist der Rentenverlust nicht. Denn wer neben dem Job Rente bezieht, muss die Rente mit dem Finanzamt teilen. Der steuerliche Grundfreibetrag ist bereits im Job „verfrühstückt“, so dass der steuerpflichtige Teil der Rente voll zu versteuern ist. 

Und hier schlägt dann – ähnlich wie bei Überstunden im Job - die Steuerprogression zu. Als Doppelbezieher von Lohn und Rente müssen Sie in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. Auf die Rente müssen Sie im Beispielfall jährlich rund 4.700 Euro Steuer entrichten. Von der Nettorente der anfragenden Versicherten in Höhe von 1.300 Euro würden nach Steuer nur etwa 900 Euro bleiben. Wer dies für seinen eigenen Fall nachprüfen möchte, kann hierfür den Rentensteuerrechner von www.test.de nutzen.

Fallen nicht auch auf die (höhere) Rente später Steuern an?

Mit Sicherheit. Aber der von Jahr zu Jahr steigende steuerliche Grundfreibetrag, der Rentenfreibetrag und die Absetzbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge werden dafür sorgen, dass die jährliche Steuerbelastung später kaum mehr als 500 Euro im Jahr betragen wird. 

Tipp: Wer sich zusätzlich noch einen (kleinen) steuerlichen Vorteil sichern möchte, kann neben dem Job eine kleine 10-Prozent-Teilrente beantragen. Hierdurch sichert man sich später – bei dem Bezug der vollen Altersrente – einen etwas höheren Rentenfreibetrag.

Wie wirkt sich der Rentenaufschub auf meine Betriebsrente aus?

Das ist möglicherweise der entscheidende Punkt. Bei einer Reihe von Betriebsrenten gilt: Die Betriebsrente gibt es erst dann, wenn die volle gesetzliche Rente gezahlt wird. So ist das etwa bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Das ist die größte Zusatzversorgungskasse in Deutschland. Bei der verpflichtenden Betriebsrente im öffentlichen Dienst gilt: „Die Altersrente [muss] als Vollrente für einen Monat bezogen worden sein …, damit der Versicherungsfall in der VBL klassik eintritt“. Wer also beispielsweise mit 70 erst die gesetzliche Rente bezieht, geht bis dahin bei der VBL-Rente leer aus.

Und wichtiger noch ist: Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es bei der VBL keinen Zuschlag für die spätere Inanspruchnahme. Für einen späteren Renteneintritt gibt es hier also keine Gegenleistung. Wer neben der gesetzlichen Rente Anspruch auf eine VBL-Rente hat, verschenkt also einfach Geld. Bei einer VBL-Monatsrente von 400 Euro monatlich gehen damit bei einem Rentenaufschub um vier Jahre (mit diesem Gedanken spielt ja die Versicherte, die ihre Anfrage im Expertenforum gestellt hat) insgesamt 18.400 Euro verloren. Das bedeutet: Bei einer solchen Betriebsrenten-Regelung kann sich ein Aufschub des Antrags auf die gesetzliche Rente nicht lohnen.

Tipp: Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Renteneintritt aufzuschieben, sollte sich – wenn er Anspruch auf eine Betriebsrente erworben hat – zunächst einmal bei seinem Arbeitgeber oder Versorgungsträger nach den für ihn geltenden Regeln erkundigen.

Fazit

Der Zuschlag, der Senioren winkt, die die gesetzliche Rente mit Aufschub in Anspruch nehmen, kann für ältere Arbeitnehmer interessant sein, die ohnehin mit dem Gedanken spielen, ihren Job noch nicht an den Nagel zu hängen und deren Gesundheit das auch zulässt. Dadurch erhält die eigene gesetzliche Rente nochmals einen ordentlichen Schub. Soweit – wie im Öffentlichen Dienst – für die Betroffenen nachteilige Betriebsrenten-Regelungen gelten, kann sich der Rentenaufschub wohl nie lohnen. In diesem Fall kann die Kombi  „Lohn plus Rente“ interessant sein, um die es im Teil 3 unserer Serie zur Seniorenarbeit geht (erscheint am 23.09.2024).

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