Ihre-Vorsorge Logo

Auslands-Arbeitszeiten der Rentenversicherung melden

Ob als Tauchlehrer in Portugal oder als Maschinenführer in den USA: Rentenansprüche können Deutsche nicht nur im Inland erwerben.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Flugzeug im Landeanflug bei Sonnenuntergang. Bild: IMAGO / blickwinkel / McPHOTO/M.Gann

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Arbeiten, wo andere Urlaub machen: Wer im Laufe seines Berufslebens nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern lebt und arbeitet, soll in Sachen soziale Absicherung keine Nachteile erleiden. Das Europarecht sorgt dafür, dass auch Zeiten im Ausland für den späteren Rentenanspruch relevant sein können. Diese sollten deshalb unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger angegeben werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Denn um eine Rente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein - dazu gehört zum Beispiel das Erreichen der sogenannten Mindestversicherungszeit. Für langjährig Versicherte, die mit 63 in Rente gehen wollen, liegt diese in Deutschland bei 35 Jahren. Beschäftigungszeiten, die in verschiedenen Ländern erbracht wurden, können dafür zusammengerechnet werden. Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt laut DRV nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie auch Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz.

Mit vielen anderen Staaten habe Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien, so die DRV. Diese enthalten entsprechende Regelungen zur Zusammenrechnung von Zeiten. Wer die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt, bekommt die Leistung grundsätzlich von demjenigen Land ausgezahlt, in dem die Beschäftigung geleistet wurde. Deshalb könnten Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten fließen, teilt die DRV mit. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfülle und somit keine Rente erhalte, könne sich die gezahlten Beiträge in der Regel erstatten lassen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026