Berlin (sth). Chronisch Kranke und Unfallopfer, die schon vor 2019 eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezogen haben, können dem 1. Juli ab sofort gelassen entgegensehen: Das Bundeskabinett hat den vor Kurzem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung” beschlossen. Mit dem Gesetz, das noch vom Bundestag bestätigt werden muss, soll sichergestellt werden, dass die ab Mitte dieses Jahres vorgesehene Erhöhung der Renten langjährig Erwerbsgeminderter termingerecht umgesetzt werden kann. Am Donnerstag wurde der Gesetzentwurf ohne Debatte zur weiteren Beratung an den Bundestags-Sozialausschuss überwiesen.
Die automatisierte Umsetzung des geplanten Zuschlags für die insgesamt rund drei Millionen betroffenen Erwerbsminderungs-Bestandsrenten habe sich im Nachhinein aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands als deutlich komplexer herausgestellt als ursprünglich geplant, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Gesetzentwurf. Deshalb solle das Verfahren zur Auszahlung nun in zwei Stufen erfolgen:
- In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten.
- In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.
Aufwändige Programmierarbeiten
Grund für das ungewöhnliche Verfahren sind der Deutschen Rentenversicherung zufolge Programmierarbeiten, die “komplexer und aufwändiger sind als zunächst angenommen”. Ursache dafür seien wiederum “Wechselwirkungen mit anderen Umsetzungsvorhaben” wie etwa der Ost-West-Rentenangleichung und die Berücksichtigung von Neuregelungen wie der Energiepreispauschale oder bei den sogenannten Midijobs. “Eine pünktliche Auszahlung der Zuschläge ist daher nur bei einer zweistufigen Umsetzung möglich”, betont die DRV.
Mit der Neuregelung wird eine vor allem von den Sozialverbänden lange kritisierte Ungleichbehandlung von Frührentenbeziehern beseitigt. Während nach 2018 bewilligte EM-Renten durch eine deutliche Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit spürbar erhöht wurden, mussten sich schon vor 2019 chronisch Erkrankte bisher mit deutlich geringeren Renten zufrieden geben. Diese Benachteiligung wird durch Zuschläge jetzt weitgehend beseitigt: EM-Renten, die erstmals zwischen Januar 2001 und Juni 2014 gezahlt wurden, werden jetzt um einen pauschalen Zuschlag von 7,5 Prozent erhöht; Renten, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begannen, erhalten einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
