Berlin/Frankfurt am Main (sth). Die vor knapp zwei Jahren von der Bundesregierung ab Juli 2024 beschlossene Verbesserung von bereits langjährig gezahlten Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) wird aus technischen Gründen in zwei Schritten umgesetzt. Darauf hat am Dienstag die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hingewiesen. Die von der Maßnahme betroffenen rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner, die bereits zwischen 2001 und 2018 Anspruch auf eine EM-Rente hatten, könnten nur so pünktlich den ihnen zustehenden Zuschlag überwiesen bekommen.
In der ersten Stufe bekämen die Berechtigten ab Juli 2024 zunächst einen vereinfachten Zuschlag vom Renten Service gezahlt, heißt es in einer DRV-Mitteilung. Der Zuschlag werde “auf Basis des laufenden Zahlbetrags der Rente berechnet und getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats überwiesen”. In einer zweiten Stufe erfolge ab Dezember 2025 die automatisierte Berechnung des Zuschlags durch die Rentenversicherung. “Die Auszahlung erfolgt dann zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe”, so die Rentenversicherung. Es gebe keine rückwirkende Verrechnung mit den bereits ausgezahlten Zuschlägen.
Aufwändige Programmierarbeiten
Grund für das ungewöhnliche Verfahren sind der DRV zufolge Programmierarbeiten, die “komplexer und aufwändiger sind als zunächst angenommen”. Ursache dafür seien wiederum “Wechselwirkungen mit anderen Umsetzungsvorhaben” wie etwa der Ost-West-Rentenangleichung und die Berücksichtigung von Neuregelungen wie der Energiepreispauschale oder bei den sogenannten Midijobs. “Eine pünktliche Auszahlung der Zuschläge ist daher nur bei einer zweistufigen Umsetzung möglich”, betont die DRV.
Mit der Neuregelung wird eine vor allem von den Sozialverbänden lange kritisierte Ungleichbehandlung von Frührentenbeziehern beseitigt. Während nach 2018 bewilligte EM-Renten durch eine deutliche Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit spürbar erhöht wurden, mussten sich schon vor 2019 chronisch Erkrankte bisher mit deutlich geringeren Renten zufrieden geben. Diese Benachteiligung wird durch Zuschläge jetzt weitgehend beseitigt: EM-Renten, die erstmals zwischen Januar 2001 und Juni 2014 gezahlt wurden, werden jetzt um einen pauschalen Zuschlag von 7,5 Prozent erhöht; Renten, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begannen, erhalten einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
