Berlin (hib/sth). Die erste Bundestagsdebatte zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und für höhere Bestands-Erwerbsminderungsrenten zeigte am vergangenen Freitag zwei Gesichter. Während sich die Sozialpolitiker in der Frage der diesjährigen Rentenerhöhung trotz des starken Anstiegs von 5,35 Prozent in den alten und 6,12 Prozent in den neuen Ländern weitgehend einig zeigten, kritisierten Vertreter der Opposition, dass die seit 2019 geltende Regelung für neue Erwerbsminderungsrentner künftig auf alle Frührentenbezieher ausgeweitet werden soll. Vertreterinnen und Vertreter der Ampelkoalition stellten während der Debatte mögliche Nachbesserungen am Rentenpaket der Regierung in Aussicht.
CSU-Rentenpolitiker Max Straubinger lobte die Union dafür, durch ihre Politik in der Vergangenheit den Grundstein für die kräftige Rentensteigerung in diesem Jahr gelegt zu haben. Zugleich bemängelte er, dass Rentnerinnen und Rentner bei der 300-Euro-Energiepauschale, die alle Beschäftigten bekommen sollen, nicht mitgedacht würden. Straubinger bezeichnete es zudem als „nicht nachvollziehbar”, warum nur Rentner, die nach dem Jahr 2000 ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben mussten, von den geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) profitieren sollen.
Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) hielt dem entgegen: „Wer hat denn in den letzten Jahren sämtliche Verbesserungen für Bestandsrentner in der Erwerbsminderungsrente blockiert?“ Es sei die Union gewesen, die nun immer mehr Leistungsausweitungen fordere, seit sie in der Opposition sei. Natürlich könne man sagen, das sei nicht genug und er persönlich denke auch, dass es im parlamentarischen Verfahren noch einmal zu Nachbesserungen kommen solle, betonte Kurth.
AfD: Überdurchschnittliches Armutsrisiko Erwerbsgeminderter
Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) verwies auf das überdurchschnittlich hohe Armutsrisiko bei Erwerbsminderungsrentnern und nannte die Regelungen „längst überfällig“. Sie kritisierte jedoch deutlich, dass die Menschen erst ab 2024 davon profitieren sollen. „Das ist Politik nach Kassenlage.“ Eine Behörde wie die Rentenversicherung müsse in die Lage versetzt werden, diese Pläne eher umzusetzen, forderte sie.
Anja Schulz (FDP) bezeichnete das Gesetz als einen Erfolg, denn ihre Fraktion hatte die Aussetzung des Nachholfaktors sehr kritisiert. Nun habe man ein faires Gesetz: „Es ist fair gegenüber den Rentnern, die jahrzehntelang unseren Wohlstand erarbeitet haben, fair gegenüber jenen, die Erwerbsminderungsrente beziehen und es ist fair gegenüber den kommenden Generationen, denn auch ihre Belange werden mit der Rentenanpassungsformel nun wieder besser berücksichtigt.“
Matthias W. Birkwald (Die Linke) sagte: „Krankheit darf nicht arm machen. Aber dafür sind die Zuschläge viel zu gering. Es ist auch nicht akzeptabel, diese erst 2024 auszuzahlen.“ Die Bundesregierung lasse die viel zu lange vergessenen Erwerbsminderungsrentner weitere zwei Jahre im Regen stehen. Er forderte, die Zuschläge dann wenigstens rückwirkend ab 2020 auszuzahlen.
Michael Gerdes (SPD) betonte, seine Fraktion habe die Verbesserungen für Bestands-Erwerbsminderungsrentner lange herbeigesehnt, denn in der Vorgänger-Koalition mit der Union sei dies nicht machbar gewesen. „Wir korrigieren nun eine Gerechtigkeitslücke, die uns seit Jahren umtreibt.“ Es sei in der Tat ein Wermutstropfen, dass die Auszahlung erst 2024 stattfinden solle, aber die Umsetzung durch die Rentenversicherung müsse machbar sein. Er kündigte allerdings an, den späten Beginn zu überdenken und verwies auf die kommenden Beratungen dazu im Bundestag.
Frank Bsirske (Bündnis 90/Die Grünen) schlug vor, die Zuschläge rückwirkend ab 1. Januar 2024 fließen zu lassen. Bsirske rechnete vor, dass dies zwei Jahre später eine Beitragssatzsteigerung um 0,1 Prozent nötig machen würde sowie einen höheren Bundeszuschuss. Bisher sind für die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente Kosten von 1,3 Milliarden Euro 2024 und 2,6 Milliarden Euro in den Jahren danach vorgesehen.
