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Beitragsnachzahlung für Schulzeit möglich

Bis zum 45. Lebensjahr können Versicherte für schulische Ausbildungszeiten, die über acht Jahre Dauer hinausgehen, Rentenbeiträge zahlen.

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Frau bedient Smartphone und Notebook, daneben Unterlagen, Taschenrechner und Stift. Bild: IMAGO / ingimage

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Berlin (drv). Wer zusätzliche Beiträge bei der Deutsche Rentenversicherung einzahlen will, kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres von der wenig bekannten Möglichkeit Gebrauch machen, freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr nachzuzahlen. Die Einzahlung kann sinnvoll sein, um eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen oder den Rentenanspruch zu steigern.

Eine Nachzahlung für noch nicht mit Beiträgen belegte Schulzeiten ist nur möglich, soweit diese nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht. Vom monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.209 Euro können die Beiträge in beliebiger Höhe gezahlt werden. Ob sich eine Einzahlung jedoch lohnt, sollte vorher in einem persönlichen Beratungsgespräch beim Rentenversicherungsträger abgeklärt werden.


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