Berlin (sth). Bereits vor zwei Jahren hat die Ampel-Koalition ihr erstes Rentenpaket beschlossen - doch ein wesentlicher Teil des Reformgesetzes von 2022, das eigentlich Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz (!!) heißt, wird erst ab Mitte dieses Jahres wirksam: die nachträgliche Besserstellung von rund drei Millionen chronisch Kranken und Unfallopfern, die bereits vor 2019 ihre erste Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ausgezahlt bekamen. Im Vergleich mit Beschäftigten, die erst in den vergangenen fünf Jahren ihre Arbeitskraft teilweise oder vollständig verloren, müssen Erwerbsgeminderte der Jahre 2001 bis 2018 bisher oft mit deutlich geringeren Rentenbezügen auskommen.
Mit der Neuregelung, die zum 1. Juli in Kraft tritt, sollen nun auch diese Menschen von einer ähnlichen Verbesserung profitieren, wie sie bisher nur für die neueren EM-Renten gilt: Die sogenannte Zurechnungszeit, mit der die Versicherungszeit von Erwerbsgeminderten für eine ausreichende Rente rechnerisch verlängert wird, erstreckt sich für alle Altfälle künftig vom Beginn der jeweiligen Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze des Jahres 2019 (65 Jahre und acht Monate, d. Red.). Bisher reichte die Zurechnungszeit der Langzeit-Erwerbsgeminderten in der Regel nur bis zum 60. oder 62. Lebensjahr.
Vorsichtsmaßnahmen halfen nicht
Doch die Umsetzung der vor allem von den Sozialverbänden gewünschten Reform erforderte bei den Rentenversicherern und dem für die Rentenauszahlung zuständigen Renten Service erhebliche technische Vorarbeiten. Deshalb legten die Regierungsparteien bereits in ihrem Gesetzentwurf vom Frühjahr 2022 fest, dass die Bestands-EM-Renten erst ab Juli 2024 erhöht werden sollten - und auch nicht durch eine aufwändige Renten-Neuberechnung, sondern vereinfacht durch einen Pauschalzuschlag von 7,5 Prozent (für Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 begannen) oder 4,5 Prozent (bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Ende 2018). Aber alle Vorsichtsmaßnahmen halfen nichts: Ende 2023 mussten die Rentenkassen feststellen, dass eine gesetzeskonforme Auszahlung der betroffenen Renten "bis Juli 2024 nicht realisierbar ist”, wie sie in ihrer Stellungnahme für eine Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschusses am heutigen Montag einräumen.
Zwar sind sich alle zu der Anhörung geladenen Sachverständigen im Prinzip darin einig, dass die erhöhten EM-Renten pünktlich bei den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern ankommen sollen. Doch nutzten vor allem die Arbeitgeber und die Arbeitnehmerkammer Bremen ihre zur Sitzung eingereichten schriftlichen Stellungnahmen zu deutlicher Kritik: Während die Arbeitgeberverbände (BDA) wegen der hohen Kosten einen generellen Verzicht auf die Neuregelung verlangen, hält die Bremer Arbeitnehmervertretung die vorgesehenen Zuschläge für deutlich zu niedrig.
"Neue Vorteile, ohne alte Vorteile aufgeben zu müssen"
Die BDA begründet ihre Ablehnung der nachträglich erhöhten EM-Renten auch damit, dass viele Begünstigte von rentenrechtlichen Vorteilen profitierten, die für heutige Neurentner nicht mehr gelten. Bei Erwerbsgeminderten, deren Rente schon vor 2009 begann, würden zum Beispiel Ausbildungszeiten noch “rentensteigernd berücksichtigt”, so die BDA. Dadurch führten die künftigen Zuschläge oft dazu, dass die Bestandsrentnerinnen und -rentner in den Genuss neuer Vorteile kämen, ohne ihre bereits bestehende Begünstigung aufgeben zu müssen, kritisieren die Arbeitgeber. “Damit drohen neue Ungerechtigkeiten.”
Die Bremer Arbeitnehmerkammer - abgesehen vom Saarland die einzige ihrer Art in Deutschland - ist dagegen trotz der 2022 für Langzeit-Erwerbsgeminderte erzielten Ergebnisse noch immer unzufrieden. Sie empfiehlt, das aktuelle Gesetzgebungsverfahren für eine doppelte Nachjustierung zu nutzen: Zum einen sollten die Zuschläge um 8 statt um 4,5 Prozent oder um 13 statt um 7,5 Prozent steigen, so die Kammer. Zudem gehe die Regierung das seit 2001 bestehende “Problem unsystematischer Abschläge” auf EM-Renten von oft 10,8 Prozent immer noch nicht an - obwohl die Frührenten “tatsächlich nicht freiwillig vorzeitig bezogen werden".
