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Fachleute diskutieren über die Auszahlung verbesserter EM-Renten

Sozialpolitiker der Bundestagsfraktionen und -gruppen befragen am Montag Experten, wie die vorgesehene Rentenerhöhung für langjährig Erwerbsgeminderte am besten umgesetzt werden kann.

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Plenarsaal des Bundestages in Berlin mit leeren Stühlen. Bild: IMAGO / imagebroker

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Berlin (sth). Rund drei Wochen nach dem Beschluss der Bundesregierung, für die Auszahlung der ab Juli dieses Jahres verbesserten Renten für chronisch Kranke ein besonderes Verfahren zu nutzen, diskutieren am kommenden Montag Sozialpolitiker der Bundestagsparteien mit Sachverständigen über den entsprechenden Gesetzentwurf. Ab 16 Uhr sind dazu Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeber, der Deutschen Rentenversicherung, der Arbeitnehmerkammer Bremen, des Renten Service und der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation ins Parlament eingeladen. Die Anhörung wird live unter www.bundestag.de ausgestrahlt und ist danach in der Bundestags-Mediathek abrufbar. 

Mit dem sogenannten EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz soll sichergestellt werden, dass die vorgesehene Rentenerhöhung auch termingerecht umgesetzt werden kann. Dazu hat sich die Bundesregierung mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf ein Zwei-Stufen-Modell verständigt: 

  1. In einer ersten Stufe soll ab Juli 2024 monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt werden. Durch dieses Vorgehen sollen die Berechtigten so gestellt werden, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. 
  2. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 soll der Zuschlag dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt werden. 

Grund für das ungewöhnliche Verfahren sind der DRV zufolge Programmierarbeiten, die “komplexer und aufwändiger sind als zunächst angenommen”. Ursache dafür seien wiederum “Wechselwirkungen mit anderen Umsetzungsvorhaben” wie der Ost-West-Rentenangleichung und die Berücksichtigung von Neuregelungen wie der Energiepreispauschale oder den sogenannten Midijobs. “Eine pünktliche Auszahlung der Zuschläge ist daher nur bei einer zweistufigen Umsetzung möglich”, so die DRV.

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