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„Betriebliche Altersvorsorge darf nicht die Rente schwächen“

Verbraucherzentralen sehen in sozialabgabenfreier Entgeltumwandlung erhebliche Nachteile für Altersvorsorgesparer.

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Puzzle mit Motiv Geldscheine und Münzen, dazwischen eine blaue Lücke mit Aufschrift Betriebliche Altersvorsorge.

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Berlin (vzbv/sth). Die Verbraucherzentralen warnen davor, bei der anstehenden Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in der aktuellen Form zu setzen. Ohne umfassende Reform drohten den Beschäftigten schwerwiegende Nachteile, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Aus Verbrauchersicht müsse die betriebliche Altersvorsorge demnach in mindestens drei Bereichen reformiert werden: bei der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung, bei der eingeschränkten Mitnahmemöglichkeit bei einem Arbeitgeberwechsel („Portabilität“) und bei der Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung. Diese Probleme in der betrieblichen Entgeltumwandlung müssten dringend behoben werden, fordern die Verbraucherschützer. 

Die vom Arbeitnehmer selbst finanzierte betriebliche Altersvorsorge, die sogenannte Entgeltumwandlung, habe zwei entscheidende Nachteile, so der vzbv. So müssten Auszahlungen aus der bAV nachgelagert, also beim Rentenbezug, versteuert werden. Es finde also nur eine Steuerstundung statt. Zudem falle die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht weg, „sondern wird verlagert“, kritisiert der vzbv. Denn die Beschäftigten müssten im Rentenalter jetzt die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein aufbringen.

Rechner Brutto-Entgeltumwandlung

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In die Rentenversicherung fließt weniger Geld

Noch schwerwiegender sei, dass mit der sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung fließe, moniert der vzbv. Damit werde das Sozialversicherungssystem „unnötig geschwächt“. Eine betriebliche Altersversorgung, „die dazu führt, die gesetzliche Rente zu schwächen, ist nicht sinnvoll“, heißt es in dem Papier. Zudem falle die gesetzliche Altersrente aufgrund der nicht gezahlten Rentenbeiträge geringer aus.

Auch würden Verträge „ohne signifikanten Arbeitgeberzuschuss“ einer „betrieblichen“ Altersvorsorge nicht gerecht, meint der vzbv. Bei einer betrieblichen Altersversorgung könne man „eigentlich davon ausgehen, dass es sich um eine Zusatzleistung von Arbeitgeber handelt, die auch von diesem bezahlt wird“. Der Rechtsanspruch auf eine bAV dürfe deshalb nicht bloß im Abschluss eines Vorsorgevertrags über den Betrieb sein. Vielmehr müssten Arbeitgeber einen signifikanten Beitrag zur Finanzierung leisten, fordern die Verbraucherzentralen.

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