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Brandenburg beteiligt sich nicht an Härtefallfonds

Potsdamer Regierungskoalition lehnt Antrag der Linken-Fraktion ab. Ministerin Nonnemacher: Für Renten ist der Bund zuständig.

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Potsdam (dpa/sth). Das Land Brandenburg wird sich nicht am Härtefallfonds des Bundes für bestimmte Ost-Rentnerinnen und -Rentner beteiligen. Ein entsprechender Antrag der Linken-Landtagsfraktion wurde am Freitag vergangener Woche im Potsdamer Landtag mit den Stimmen der Koalitionspartner SPD, CDU und Grüne abgelehnt. Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) betonte, für die Renten sei der Bund zuständig, die Landesregierung sei hier der falsche Adressat. Linken-Fraktionschef Sebastian Walter entgegnete, es gehe nicht nur um Geld, sondern um Respekt und Anerkennung von Lebensleistungen.

Nonnemacher betonte, Brandenburg orientiere sich bei seinem Nein an einem Beschluss der Ost-Ministerpräsidenten von 2017. Danach sehen die ostdeutschen Länder bei der Finanzierung der Renten allein den Bund in der Pflicht. Die Sozialministerin kritisierte zudem, dass Betroffene aus dem Härtefallfonds ursprünglich 10.000 Euro erhalten sollten. Später habe der Bund das auf 2.500 Euro reduziert. „So entstehen neue Verwerfungen“, sagte Nonnemacher. Auch seien weitere anspruchsberechtigte Personenkreise ausgeschlossen und es sei unklar, was passiere, wenn der Fonds ausgeschöpft ist.

Die Bundesregierung hatte den Härtefallfonds im Herbst 2022 beschlossen. Davon profitieren sollen Menschen, bei denen es bei der Ost-West-Rentenüberleitung zu Ungerechtigkeiten kam sowie jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler. Dafür wird eine Stiftung errichtet, über die Betroffene eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro bekommen sollen. Es geht dabei um Rentenansprüche, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden, etwa Zusatzrenten für Ex-Reichsbahner und die Rentenansprüche zu DDR-Zeiten geschiedener Frauen. Davon betroffen sind in Ostdeutschland 500.000 Menschen, darunter etwa 50.000 in Brandenburg. 



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