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Brasilianische Pflegekräfte könnten von Abkommen profitieren

Außenministerin Baerbock und Arbeitsminister Heil werben in Südamerika um Pflege-Beschäftigte. Ein zehn Jahre altes SV-Abkommen hilft dabei.

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Seniorin wird von Pflegerin der Rücken mit einem Waschlappen gewaschen. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Brasília (dpa/drv/sth). Außenministerin Annalena Baerbock und Arbeitsminister Hubertus Heil sehen gute Chancen, mehr qualifizierte Pflegekräfte aus Brasilien anzuwerben. "Brasilianische Pflegekräfte und kolumbianische Elektriker finden in Deutschland bereits offene Arme. Diese Partnerschaft wollen wir ausbauen", sagte Baerbock zum Auftakt einer gemeinsamen Lateinamerika-Reise mit Heil in der Hauptstadt Brasília. Zusammen warben sie für Deutschland als Standort mit guten Arbeits- und Lebensbedingungen.

Aktuell arbeiten nach Heils Angaben weniger als 200 brasilianische Pflegekräfte in Deutschland. In der Pflege sei der Bedarf an Fachkräften in Deutschland groß, während es in Brasilien einen Überhang an gut ausgebildeten Kräften gebe, sagte der Minister. Heil warb in einer Ausbildungsstätte der Katholischen Universität Brasília (UCB) um Zuwanderer. In Brasilien gibt es laut des Berufsverbands Cofen 2,5 Millionen Krankenpfleger. Die Arbeitslosenquote in dem Sektor lag 2021 bei mehr als zehn Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rekrutiert seit 2018 brasilianische Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt. Derzeit betreut sie nach eigenen Angaben 374 Bewerber aus Pflegeberufen. Sie hält die Anwerbung von bis zu 700 Pflegekräften pro Jahr für möglich.

Sozialversicherungsabkommen könnte helfen

Bei der erhofften Fachkräfte-Rekrutierung könnte das 2013 verabschiedete deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen eine wichtige Hilfe leisten. Das Abkommen regelt die Beziehungen zwischen Brasilien und Deutschland vor allem auf dem Gebiet der Rentenversicherung. So erleichtert es den Erwerb von Rentenansprüchen, indem deutsche und brasilianische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Das ermöglicht – insbesondere brasilianischen Staatsangehörigen – in vielen Fällen erst, überhaupt einen Rentenanspruch zu realisieren.

Außerdem regelt das Abkommen, in welchem Abkommensstaat bei einer Beschäftigung in Deutschland oder Brasilien Beiträge zu zahlen sind. Das Abkommen gilt in erster Linie für Deutsche und Brasilianer. Da es sich aber um ein sogenanntes offenes Abkommen handelt, betrifft es auch Menschen, die irgendwann in Deutschland, Brasilien oder in beiden Staaten Beiträge gezahlt haben, und deren Hinterbliebene. Die Staatsangehörigkeit, der sonstige Status (Flüchtling oder Staatenloser) und der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts spielen dabei keine Rolle.

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