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Brexit trifft 120.000 Briten und Deutsche

Bundesregierung: Die Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der EU auf den Schutz der Arbeitnehmer sind weiter ungeklärt.

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Die europäische Flagge weht an einem Fahnenmast vor dem europäischen Parlament. Bild: IMAGO / YAY Images

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Berlin (sth). Vom bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) sind aktuell rund 120.000 erwerbstätige Briten und Deutsche betroffen. Ende Juni 2017 seien rund 37.500 Beschäftigte mit britischer Staatsangehörigkeit in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, weitere 3.200 Arbeitnehmer von der Insel hätten ausschließlich einen Minijob ausgeübt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Auf der anderen Seite hätten in den Jahren 2014 bis 2016 etwa 80.000 Deutsche im Vereinigten Königreich gearbeitet, heißt es in dem Regierungsschreiben unter Berufung auf die britische Statistikbehörde.

Die Bedeutung britischer Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist den Regierungsangaben zufolge seit dem Jahr 2000 relativ konstant. In den Jahren zwischen 2000 und 2007 sank die Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Briten hierzulande demnach von etwa 31.000 bis auf rund 27.500, seit dem Ende der Weltfinanzmarktkrise ist sie ab dem Jahr 2008 schrittweise auf zuletzt rund 37.500 wieder gestiegen. Auch die Zahl der Minijobber aus Großbritannien kletterte im vergangenen Jahrzehnt schrittweise von etwa 2.350 auf knapp 3.200.

Auswirkungen auf die sozialen Rechte

Weiterhin ungeklärt sind nach Angaben der Bundesregierung die sozialen Rechte von britischen Arbeitnehmern in Deutschland ab dem Brexit-Stichtag 29. März 2019. "Der Zugang und der genaue Umfang der Ansprüche auf Sozialleistungen sind abhängig vom Ausgang der Austrittsverhandlungen", schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf die FDP-Anfrage knapp. Auch mit Blick auf die künftigen Rechte deutscher Beschäftigter auf der Insel bleibt die Regierung vage. Die Bundesregierung sei in die Planungen der britischen Regierung wegen der Ansprüche auf Sozialleistungen "von deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht eingebunden", heißt es.

Für die Rente der betroffenen Arbeitnehmer aus beiden Ländern bedeutsam: Durch das Europarecht werden bisher die in allen 28 EU- und drei EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein) sowie in der Schweiz zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengezählt und können dazu beitragen, schon ab dem 63. Lebensjahr – unter Umständen mit Abschlägen – in Deutschland in die Rente gehen zu können. Ab dem Brexit könnte sich dies ändern: Sollten sich die Verhandlungspartner von EU und Großbritanniens in den kommenden Monaten nicht einigen, könnte für deutsche und britische Staatsbürger mit Arbeitszeiten im jeweils anderen Land künftig das alte deutsch-britische Sozialversicherungsabkommen von 1960 an die Stelle des Europarechts treten.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zu weiteren Informationen der Deutschen Renten- und Unfallversicherung zu den Auswirkungen des Brexit

http://dipbt.bundestag.de

Link zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (im pdf-Format)

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