Kassel (ots/sth). Ein am vergangenen Donnerstag verkündetes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), dem zufolge sogenannte Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente haben, sorgt bei den Sozialverbänden VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD) für Empörung. „Obwohl sich das Gericht mit seiner Entscheidung schwergetan hat und explizit das Engagements beider Verbände in dieser wichtigen Angelegenheit hervorgehoben hat, sieht es rechtlich seine Hände gebunden“, zeigten sich die beiden Verbände am Wochenende in einer gemeinsamen Stellungnahme enttäuscht.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte: „Das Bundessozialgericht hat unserer Revision nicht entsprochen. Für alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, ist das eine bittere Entscheidung. Allerdings ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob die derzeitige Gesetzgebung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Der SoVD und wir als VdK gehen deswegen nun nach Karlsruhe.“ Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, ergänzte: „1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind weiterhin von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Auch wenn das Bundessozialgericht uns nicht Recht gegeben hat, hoffen wir weiterhin, dass uns die Verfassungsrichter in Karlsruhe zustimmen werden.“
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Musterverfahren für 1,8 Millionen Menschen bedeutsam
Bei den Verfahren ging es um Revisionsverfahren einer Klägerin und eines Klägers, die sich bei der Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrenten benachteiligt sahen. Die beiden Verfahren wurden als Musterverfahren geführt. Das jetzige BSG-Urteil ist für rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner von Bedeutung, die zwischen Anfang 2001 und Ende 2018 in Rente gegangen sind. Zum 1. Januar 2019 hatte der Gesetzgeber die Zurechnungszeiten, mit der die Versicherungszeit von Frührentnern rechnerisch bis zur Regelaltersgrenze verlängert wird, bei der Erwerbsminderungsrente zwar erhöht – allerdings nur für neu bewilligte Renten. „Ungerecht und nicht nachvollziehbar“, befanden der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland und reichten deshalb Klagen ein.
Im Sommer dieses Jahres beschloss die Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hat, Zuschläge. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 oder 7,5 Prozent. Nach Ansicht des VdK und des SoVD sind diese Zuschläge jedoch zu niedrig und müssten doppelt so hoch sein. Außerdem würden die Zuschläge erst zum Juli 2024 eingeführt und damit „viel zu spät umgesetzt“. Beide Verbände hielten deshalb an ihren Klagen vor dem Bundessozialgericht fest.
