Berlin (hib/sth). Mehr als 121 Milliarden Euro will der Bund im kommenden Jahr für die ihm gesetzlich übertragenen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeben. Das sind etwa zwei Drittel des Gesamtetats von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der einen Umfang von 179,26 Milliarden Euro aufweist. Diese Zahlen gehen aus dem jetzt vorgelegten Entwurf des Einzelplans 11 im Bundeshaushalt 2025 (hier: S. 1650ff. der pdf-Datei) hervor. Weitere 11,6 Milliarden Euro sind 2025 demnach für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorgesehen. Insgesamt stehen für die Rentenversicherung und die Grundsicherung von Senioren und Erwerbsgeminderten seitens des Bundes somit 132,89 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit 4,76 Milliarden Euro beteiligt sich der Bund laut Bundestags-Website im kommenden Jahr an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 48,03 Milliarden Euro gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,64 Milliarden Euro an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich den Angaben zufolge auf 31,23 Milliarden Euro. Die Beitragszahlungen des Bundes für Kindererziehungszeiten summieren sich 2025 auf voraussichtlich 19,2 Milliarden Euro. Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 11,5 Milliarden Euro zu Buche.
Voraussichtlich am 10. September um 14:35 Uhr steht der Sozialetat 2025 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. Gut 90 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant. Die Sitzung wird live vom Parlamentsfernsehen übertragen.
