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Bundesrat will Krankengeld für erwerbstätige Rentner

Gesetzlich krankenversicherte Ruheständler sollen sich unter bestimmten Umständen für Anspruch auf Leistung für Beschäftigte entscheiden können.

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Arbeiter im Rentenalter steht lächelnd in Fabrikhalle. Bild: IMAGO / Wavebreak Media Ltd

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Kiel (dpa/lno). Der Bundesrat hat nach Angaben des Sozialministeriums in Kiel am Freitag eine Initiative Schleswig-Holsteins zu einem Krankengeld für Rentner beschlossen. Demnach sollen sich gesetzlich krankenversicherte Rentner unabhängig vom Bezug einer Teil- oder einer Vollrente unter bestimmten Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld entscheiden können. Nun geht die Initiative zur Prüfung an die Bundesregierung.

„Rentnerinnen und Rentner, die auf einen Zuverdienst im Alter angewiesen sind oder aus anderen Gründen weiter arbeiten möchten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, erläuterte Sozialminister Heiner Garg (FDP). „Sie müssen somit auch die gleichen Möglichkeiten sozialer Absicherung im Krankheitsfall haben, ohne auf einen Teil ihrer Rente verzichten zu müssen.“ Mit einem entsprechenden Wahlrecht würde ein Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut geleistet.

Mit diesem Wahlrecht sollen Rentner die Möglichkeit erhalten, auf ihren Lohn anstatt des ermäßigten Beitragssatzes von 14 Prozent den regulären Satz von aktuell 14,6 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen. So könnten sie Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall erhalten.

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