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Bundestag berät erstmals über Regierungs-Rentenpaket

Sozialpolitiker diskutieren heute den Gesetzentwurf zur Rentenanpassung 2022 und für höhere Bestands-Erwerbsminderungsrenten.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (hib/sth). Der im April vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf „zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand“ wird am heutigen Freitag voraussichtlich ab 9 Uhr in erster Lesung vom Bundestag beraten. Nach 70-minütiger Debatte soll der Entwurf an den Bundestags-Sozialausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Die Debatte wird live auf www.bundestag.de übertragen.

Der Gesetzentwurf regelt unter anderem die Reaktivierung des Nachholfaktors, die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 sowie Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten im Bestand. Die Reaktivierung des Nachholfaktors soll dazu führen, dass künftig jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird.

Zum 1. Juli 2022 werden dementsprechend der aktuelle Rentenwert auf 36,02 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro angehoben. Damit sollen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent steigen. Weiterhin geplant sind Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten im Bestand. Hier sieht der Entwurf einen pauschalen prozentualen Zuschlag zur Rente vor, dessen Höhe sich im Einzelfall danach richtet, wann Betroffenen erstmalig eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde.

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