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Bundestag: Breite Zustimmung für Bürgerversicherung

Die Rentenpolitiker der meisten Fraktionen stellen sich hinter die Forderung eines Grünen-Antrags – mit Abweichungen.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (sth). Eine Mehrheit der Sozialpolitiker im Bundestag steht der Idee einer Bürgerversicherung zur Sicherung des Alters positiv gegenüber. Das zeigte sich nach einem Bericht der Bundestags-Website am Freitagmittag bei einer Parlamentsdebatte über einen Antrag der Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen. In ihrer Initiative fordern die Parlamentarier um den Grünen-Rentenpolitiker Markus Kurth, dass alle Bürgerinnen und Bürger in die Rentenversicherung einbezogen „und mittelfristig Beiträge auf alle Einkommensarten gezahlt werden”. In einem ersten Schritt sollten dazu „nicht anderweitig abgesicherte Selbständige, Abgeordnete, Minijobberinnen und Minijobber und Arbeitslosengeld II-Beziehende” in die Rentenversicherung aufgenommen werden.

Allerdings müssten bei den betroffenen Selbstständigen laufende private Altersvorsorgeverträge und Altersgrenzen berücksichtigt werden, verlangen die Abgeordneten. Zudem solle das Versorgungsniveau durch die gesetzliche Rente „dauerhaft auf heutigem Stand” (etwa 48 Prozent, d. Red.) stabilisiert und eine „nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung über einen Maßnahmenmix” sichergestellt werden, heißt es im Antrag der Grünen. Dazu gehört nach ihren Vorstellungen unter anderem

  • eine größere Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • eine Förderung von altersgerechten Arbeitsbedingungen sowie die Schaffung von flexibleren Übergängen in den Ruhestand, etwa über eine Teilrente ab 60 Jahren
  • einen „unkomplizierten und nachhaltigen Zugang zum Arbeitsmarkt” für Zuwanderer sowie
  • einen Zuschlag für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die von den Verlängerungen der Zurechnungszeit in den vergangenen Jahren nicht oder wenig profitiert haben (die Zurechnungszeit verlängert die Versicherungszeit Erwerbsgeminderter seit 2019 rechnerisch bis zur persönlichen Regelaltersgrenze).


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