Berlin (hib/sth). Gleich zweimal nacheinander steht am Freitagvormittag die gesetzliche Rentenversicherung im Blickpunkt des Bundestags. Nach der für 9 Uhr terminierten, ursprünglich bereits für Donnerstagmorgen angesetzten ersten Lesung des Regierungs-Gesetzentwurfs zur Aktivrente befassen sich die Abgeordneten voraussichtlich ab 10:10 Uhr mit einem Antrag der Linken-Fraktion, der die Einbeziehung aller Bundestagsabgeordneten in die Rentenversicherung zum Ziel hat.
Die Parlamentarier um die Linken-Parteichefin Ines Schwerdtner fordern darin, dass der Bundestag eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einrichtet, um von der kommenden Wahlperiode an die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Spätestens ab dem Frühjahr 2029 sollen demnach die Abgeordneten auf ihre Diäten Beiträge in Höhe des halben Beitragssatzes in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die verbleibende Hälfte, der sogenannte Arbeitgeberanteil, solle vom Bundestag für die Abgeordneten an die jeweiligen Rentenversicherungsträger abgeführt werden.
Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung bis zum 1. Januar 2028 schrittweise zu verdoppeln und ab dem 1. Juli 2026 eine „Beitragsäquivalenzgrenze“ in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen. Durch diese sollen Rentenansprüche oberhalb von 90 Entgeltpunkten „im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße dauerhaft und unbefristet abgeflacht“ werden.
Ein Entgeltpunkt entspricht derzeit einer Monatsrente von 40,79 Euro (brutto). Zur Ermittlung der Entgeltpunkte oberhalb der Beitragsäquivalenzgrenze solle ein neuer Zugangsfaktor eingeführt werden, der bei Rentenbeginn alle Entgeltpunkte, die in der Summe 90 überschreiten, halbiert und so darauf berechnete Renten abflacht, so die Abgeordneten.
Ausgleich durch betriebliche Altersversorgung
Die Fraktion verweist darauf, dass den Abgeordneten ihre Altersversorgung durch die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung um bis zu 73,6 Prozent gekürzt werde. Die Möglichkeit, freiwillig Ansprüche über die betriebliche Altersversorgung ihrer persönlichen Mitarbeitenden zu denselben Konditionen erwerben zu können, würde für „einen gewissen Ausgleich“ sorgen. Allerdings müssten die Abgeordneten dazu auch weitere Beiträge aus ihrer Abgeordnetenentschädigung leisten. Im Ergebnis würden die Abgeordneten zu denselben oder sehr ähnlichen Bedingungen Alterssicherungsansprüche erwerben „wie viele Millionen ihrer Wählerinnen und Wähler“, heißt es in dem Antrag.
