Berlin (hib/sth). Die Bundesregierung will mit der sogenannten Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg bringen. Ihren Gesetzentwurf „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter" berät der Bundestag erstmals an diesem Freitag, 14. November, ab 9 Uhr. Auf der Tagesordnung des Parlaments steht außerdem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“. Beide Vorlagen sollen nach der einstündigen Debatte dem Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf zur Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2000 Euro im Monat vor. Sie soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit würden laut Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet. Mit der Aktivrente werde belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.
Begünstigt werden sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Selbstständige und Beamte werden von der Regelung nicht erfasst. Die Begünstigung solle unabhängig davon sein, ob die oder der Steuerzahlende bereits eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Die Steuerfreiheit werde auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung - überschritten haben. Somit will die Regierung Fehlanreize vermeiden.
Die Sozialversicherungspflicht solle bestehen bleiben, so die Bundesregierung. Die geplante Steuerfreiheit für Einkommen in begrenzter Höhe solle auch der Stärkung der Sozialkassen dienen, betont die Bundesregierung. Mit der bestehenden Sozialversicherungspflicht profitierten auch die Sozialsysteme von dem Bonus.
Antrag der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommenssteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 12.000 Euro jährlich vorsieht“, heißt es in der Vorlage der Abgeordneten.
