Kopenhagen (sth/dsv). Das reguläre Renteneintrittsalter soll in Dänemark bis zum Jahr 2100 langsamer steigen als bisher vorgesehen. Laut dem Abschlussbericht einer Rentenkommission (dänisch) sollten unsere nördlichen Nachbarn zur nächsten Jahrhundertwende "schon" mit 74 Jahren statt mit 77 Jahren in Rente gehen können, wie es die bisherige Gesetzeslage vorsieht. Das berichtet das Europabüro der Deutschen Sozialversicherung (DSV) in Brüssel.
Hintergrund der Kommissionsvorschläge sei, dass jüngere Erwerbstätige ohne eine Gesetzesänderung bei einer steigenden allgemeinen Lebenserwartung länger arbeiten müssten als heutige Beschäftigte, so die DSV. Denn die Rentenbezugsphase solle in Dänemark nach aktueller Rechtslage für alle Generationen gleich lang sein. Zudem werde die fernere Lebenserwartung derzeit ab einem Alter von 60 Jahren berechnet, obwohl die Regelaltersgrenze derzeit bereits bei 67 Jahren liegt. Damit werde der Anstieg der Lebenserwartung ab der Regelaltersgrenze überschätzt, schreibt das DSV-Büro.
Langsamerer Anstieg der Altersgrenze ab 2045
Damit die Regelaltersgrenze in Dänemark in den kommenden knapp 80 Jahren nur um sieben statt um zehn Jahre steigt, schlägt die Rentenkommission in ihrem Bericht nach DSV-Angaben ab dem Jahr 2045 einen langsameren Anstieg vor. Hierzu solle in der Berechnungsformel für die Altersgrenze der Anstieg der Lebenserwartung ab der jeweils gültigen Regelaltersgrenze verwendet werden. Dieser Anstieg solle "zu 80 Prozent auf das Arbeitsleben und zu 20 Prozent auf die Rentenzeit aufgeteilt werden", schreibt die DSV.
Ziel der dänischen Rentenkommission sei es, "das Rentensystem über Generationen hinweg gerechter zu machen", heißt es weiter. So weise die Kommission auf große Unterschiede in der Lebenserwartung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen hin. Menschen mit einer niedrigen Bildung und in körperlich stark fordernden Berufen hätten im Schnitt eine deutlich geringere Lebenserwartung als Akademikerinnen und Akademiker. "Die Rentenkommission vertritt jedoch die Ansicht, dass diese Gerechtigkeitsfrage nicht über unterschiedliche Regelaltersgrenzen der gesellschaftlichen Gruppen geregelt werden sollte", so das DSV-Büro in Brüssel. Vielmehr müsse dies über Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Qualifizierung und Weiterbildung versucht werden.