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Dänen sollen 2100 mit 74 Jahren in Rente gehen können

Kommission emp­fiehlt lang­sa­me­ren Anstieg der Al­ters­grenze. Ursprünglich sollte das Rentenalter zur Jahrhundertwende bei 77 Jahren liegen.

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Kopenhagen (sth/dsv). Das reguläre Renteneintrittsalter soll in Dänemark bis zum Jahr 2100 langsamer steigen als bisher vorgesehen. Laut dem Abschlussbericht einer Rentenkommission (dänisch) sollten unsere nördlichen Nachbarn zur nächsten Jahrhundertwende "schon" mit 74 Jahren statt mit 77 Jahren in Rente gehen können, wie es die bisherige Gesetzeslage vorsieht. Das berichtet das Europabüro der Deutschen Sozialversicherung (DSV) in Brüssel.

Hintergrund der Kommissionsvorschläge sei, dass jüngere Erwerbstätige ohne eine Gesetzesänderung bei einer steigenden allgemeinen Lebenserwartung länger arbeiten müssten als heutige Beschäftigte, so die DSV. Denn die Rentenbezugsphase solle in Dänemark nach aktueller Rechtslage für alle Generationen gleich lang sein. Zudem werde die fernere Lebenserwartung derzeit ab einem Alter von 60 Jahren berechnet, obwohl die Regelaltersgrenze derzeit bereits bei 67 Jahren liegt. Damit werde der Anstieg der Lebens­er­war­tung ab der Regelal­ters­grenze über­schätzt, schreibt das DSV-Büro.

Langsamerer Anstieg der Altersgrenze ab 2045

Damit die Regelaltersgrenze in Dänemark in den kommenden knapp 80 Jahren nur um sieben statt um zehn Jahre steigt, schlägt die Ren­ten­kom­mis­sion in ihrem Bericht nach DSV-Angaben ab dem Jahr 2045 einen lang­sa­me­ren Anstieg vor. Hierzu solle in der Berech­nungs­for­mel für die Al­ters­grenze der Anstieg der Lebens­er­war­tung ab der jeweils gül­ti­gen Regel­al­ters­grenze ver­wen­det wer­den. Dieser Anstieg solle "zu 80 Pro­zent auf das Arbeits­le­ben und zu 20 Pro­zent auf die Ren­ten­zeit auf­ge­teilt wer­den", schreibt die DSV. 

Ziel der dänischen Ren­ten­kom­mis­sion sei es, "das Ren­ten­sys­tem über Gene­ra­tio­nen hin­weg gerech­ter zu machen", heißt es weiter. So weise die Kom­mis­sion auf große Unter­schiede in der Lebens­erwartung der verschiedenen gesell­schaft­li­chen Grup­pen hin. Men­schen mit einer nied­ri­gen Bil­dung und in kör­per­lich stark for­dern­den Beru­fen hätten im Schnitt eine deut­lich gerin­gere Lebens­er­war­tung als Aka­de­mi­ke­rin­nen und Aka­de­mi­ker. "Die Ren­ten­kom­mis­sion ver­tritt jedoch die Ansicht, dass diese Gerech­tig­keits­frage nicht über unter­schied­li­che Regel­al­ters­gren­zen der gesell­schaft­li­chen Grup­pen gere­gelt wer­den sollte", so das DSV-Büro in Brüssel. Viel­mehr müsse dies über Reha­bi­li­ta­tion, Erwerbs­min­de­rungs­rente, Arbeits- und Gesund­heits­schutz sowie Qua­li­fi­zie­rung und Wei­ter­bil­dung versucht wer­den.

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