Oldenburg/Frankfurt (sth). Etwa 16,7 Milliarden Euro hat der Staat im vergangenen Jahr für rund 3,7 Millionen bedürftige Rentnerinnen und Rentner ausgegeben. Davon entfallen etwa 12,8 Milliarden Euro auf die Sozialhilfe, rund 2,6 Milliarden Euro auf Wohngeld und etwa 1,3 Milliarden Euro auf den erst 2021 eingeführten Grundrentenzuschlag für langjährige Geringverdiener. Auch wenn diese Zahlen auf den ersten Blick beeindruckend wirken: „Bezogen auf die Gesamtausgaben für die gesetzlichen Renten von 346,5 Milliarden Euro in 2021 sind es jedoch nur knapp 5 Prozent“, schreibt der im Rheinland ansässige Finanzmathematiker Werner Siepe in einer aktuellen Studie. Siepe ist im vergangenen Jahrzehnt durch zahlreiche Untersuchungen, etwa zur Doppelbesteuerung von Renten oder zur Rentabilität von Rentenbeiträgen, auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden.
Auch beim Blick auf die Zahl armutsgefährdeter Seniorinnen und Senioren in Deutschland scheinen knapp 17 Milliarden Euro für bedürftige Ältere nicht übermäßig hoch. So sei hierzulande „fast jede sechste Person über 65 Jahren von Armut bedroht“, schreibt Siepe unter Verweis auf jüngste Daten des Statistischen Bundesamts. Der Anteil armutsgefährdeter Menschen ab 65 sei demnach von 14,7 Prozent im Jahr 2018 innerhalb von nur drei Jahren auf 17,4 Prozent im vergangenen Jahr gestiegen. Sofern die aktuelle Quote auch für unter 65-jährige Rentnerinnen und Rentner gelte, „wären somit 3,7 Millionen Rentner in Deutschland von Altersarmut bedroht“, so der Finanzexperte – insbesondere Frauen.
Diese Hilfen bietet der Staat
In seiner Studie zeigt Siepe vier staatliche Leistungen auf, die bedürftigen Rentnerinnen und Rentnern zustehen – die aber von vielen Berechtigten aus Scham oder Unkenntnis nicht in Anspruch genommen werden:
- Wohngeld ist ein Zuschuss für Mieter (93 Prozent der Empfänger) oder Selbstnutzer eines Eigenheims (sieben Prozent) mit geringem bis unterdurchschnittlichem Einkommen. „47 Prozent aller Wohngeldempfänger und sogar 79 Prozent bei den Ein-Personen-Haushalten waren Rentner“, schreibt Siepe in seiner Studie.
- Der Grundrentenzuschlag auf die gesetzliche Rente steht Menschen zu, die
- mindestens 33 Versicherungsjahre mit Grundrentenzeiten (Zeiten der Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder häuslicher Pflege von pflegebedürftigen Menschen)
- jährlich im Durchschnitt mindestens 30 Prozent und höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdiensts erzielt haben
- als Alleinstehende ein monatliches Nettoeinkommen von höchstens 1.250 Euro (bis 30.6.2022) bzw. 1.317 Euro (ab Juli 2022), als Paar von höchstens 1.950 Euro (bis 30.6.2022) bzw. 2.054 Euro (ab Juli 2022) haben. - Grundsicherung im Alter erhalten Personen, die die persönliche Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und derzeit etwa 66 Jahren) überschritten haben und „deren Einkommen nicht ausreicht um ihren Lebensunterhalt zu decken", so das Bundesarbeitsministerium (BMAS). Knapp ein Fünftel der Berechtigten verfüge "über kein angerechnetes Einkommen", weitere 35 Prozent hätten ein Einkommen von unter 400 Euro, so das BMAS.
- Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Rentner können Rentnerinnen und Rentner erhalten, die im Pflegeheim leben und den Eigenanteil zu ihrer Unterbringung „nicht in vollem Umfang aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können“, schreibt Siepe. „Das Sozialamt zahlt also nur dann Hilfe zur Pflege, wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen unter Wahrung von Mindestbehalt beim Einkommen und Schonvermögen nicht zur Finanzierung des Eigenanteils ausreichen.“
Zwar würden die Hilfen des Staates für bedürftige Rentner, vor allem das Wohngeld und die Grundsicherung im Alter, „ab 2023 deutlich erhöht“, stellt Siepe abschließend fest. Dennoch würden viele bedürftige Rentner vermutlich auch „weiterhin vor den Wohngeld- und Grundsicherungsanträgen und der Beifügung von etlichen Unterlagen zurückschrecken oder aus Scham den Gang zum Sozialamt ... erst gar nicht antreten“. Abhilfe könne deshalb „nur die Einstellung von deutlich mehr Personal schaffen sowie die Möglichkeit, Wohngeld und Grundsicherung im Alter auch schon vorläufig zu zahlen“, so das Fazit des Finanzmathematikers.
