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DRV BaWü: Fast fünf Prozent mehr Neurentner als 2019

Der südwestdeutsche Rentenversicherungsträger zahlte 2020 an fast 167.000 Frauen und Männer die erste Rente aus – ein Plus von 7.600.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Karlsruhe/Stuttgart (drv/sth). Die Zahl der neuen Rentnerinnen und Rentner in Baden-Württemberg ist im vergangenen Jahr weiter gestiegen: Mit 167.313 Neu-Rentnern waren es genau 7.622 Personen oder knapp 4,8 Prozent mehr als 2019. Dies gab jetzt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg bekannt.

104.647 (62,5 Prozent) der neuen Ruheständler bekamen demnach eine Altersrente, 17.994 (10,8 Prozent) eine Rente wegen Erwerbsminderung und 44.672 Personen (26,7 Prozent) eine Hinterbliebenenrente. Bei den neuen Altersrenten lag der durchschnittliche Zahlbetrag (Nettorente) bei 1.044,19 Euro. Ende 2020 lebten in Baden-Württemberg insgesamt 2.892.069 Personen, die von der Deutschen Rentenversicherung eine gesetzliche Rente bezogen.

45.000 Neurentner gingen „regulär“ in Rente

45.256 Personen (27 Prozent aller Neurentnerinnen und -rentner) gingen nach Angaben des Rentenversicherungsträgers erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente. Das Rentenalter für die Regelaltersrente liegt zurzeit – für den Geburtsjahrgang 1956 – bei 65 Jahren und zehn Monaten. Bis 2031 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre. 34.635 Neurentenbezieher erhielten eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, vorausgesetzt sie vollendeten die Altersgrenze von 63 Jahren und 8 Monate (Geburtsjahrgang 1956) bzw. von 63 Jahren und 10 Monate (Geburtsjahrgang 1957) und zahlten 45 Jahre in die Rente ein.

Eine Altersrente für langjährig Versicherte bekamen rund 18.278 Frauen und Männer. Diese Rente wird mit Abschlägen frühestens ab Erreichen des 63. Lebensjahres gezahlt. Erforderlich ist eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren. Der dauerhafte Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat Rentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze.

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