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DRV kritisiert geplante Midijob-Neuregelung

"Entlastung soll nur Arbeitnehmern zugute kommen und berücksichtigt nicht mögliche Haupteinkünfte von versicherten Niedriglohnbeziehern."

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Logo der Deutschen Rentenversicherung mit Schriftzug. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin (sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat die geplante Beitragsentlastung von Beschäftigten mit einem Verdienst zwischen 450 und 1.300 Euro bei vollem Rentenanspruch scharf kritisiert. In einer Stellungnahme der Rentenversicherer zum Entwurf der Bundesregierung für ein weiteres Rentenpaket heißt es, die vorgesehene Neuregelung stehe "im Konflikt mit dem Äquivalenzgrundsatz". Die Stellungnahme liegt ihre-vorsorge.de vor. Das in der Rentenversicherung geltende Äquivalenzprinzip besagt, dass gleich hohen Beitragszahlungen von Versicherten während des Erwerbslebens im Alter auch gleich hohe Rentenansprüche gegenüber stehen müssen.

Der Entwurf von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass sogenannte Midijobber in einer künftig auf bis zu 1.300 Euro (bisher 850 Euro) erweiterten Verdienst-Gleitzone weniger Rentenbeiträge als die Arbeitgeber zahlen müssen, aber dennoch eine Rente wie nach vollen Beitragszahlungen erhalten sollen. Bisher erwerben Midijobber durch ihre geringeren Rentenbeiträge auch einen niedrigeren Rentenanspruch als Arbeitnehmer mit mehr als 850 Euro Verdienst. Sie können aber auf Wunsch ihre geringeren Beitragszahlungen aus eigener Tasche bis zur Hälfte des vollen Beitragssatzes aufstocken und damit den vollen Rentenanspruch erwerben; die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

"Sozialpolitische Rechtfertigung nicht nachvollziehbar"

Die Kritik der Rentenversicherung entzündet sich vor allem daran, dass sich die vorgesehene Neuregelung allein an einem geringen sozialversicherungspflichtigen Verdienst ausrichtet – unabhängig davon, ob der Midijobber einer Hauptbeschäftigung etwa als Beamter oder Selbstständiger nachgeht. Zudem berücksichtige der bisherige Entwurf für das Gesetz nicht, ob es sich bei dem Job im Niedriglohnbereich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handele. "Es bleibt auch unberücksichtigt, ob die Begünstigten in anderen Phasen ihrer Erwerbsbiografie gegebenenfalls hohe Rentenanwartschaften erworben haben", heißt es in dem Papier der Rentenversicherer. Das Äquivalenzprinzip werde mit dem Regierungsvorhaben "durch eine Maßnahme des sozialen Ausgleichs eingeschränkt, deren sozialpolitische Rechtfertigung nicht unmittelbar nachvollziehbar" sei.

Die geplante Neuregelung solle zudem nur Arbeitnehmern zugute kommen, nicht aber rentenversicherten Selbstständigen mit geringen Einkünften, moniert die Rentenversicherung. Damit würden diese Unternehmer – weil die Begünstigung der Niedriglohn-Arbeitnehmer durch eine Umverteilung innerhalb der Rentenversicherung finanziert wird – den Rentenzuschlag für die Beschäftigten "sogar mitfinanzieren". Da es auch unter Selbstständigen eine große Zahl mit geringem Einkommen gebe und angesichts der geplanten Einbeziehung aller nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen in die Rentenversicherung erscheine die geplante Beschränkung der Begünstigungsregelung auf Arbeitnehmer "sozialpolitisch nicht nachvollziehbar", kritisieren die Rentenversicherer.    

Mehr zum Thema:

www.sozialpolitik-aktuell.de

Link zum Referentenentwurf des Bundessozialministeriums für das geplante Rentenpaket(im pdf-Format)

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