Erfurt (dpa/sth). Für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Mitteldeutschland haben sich die monatlichen Altersbezüge beim regulären Renteneinstieg binnen zehn Jahren um rund 300 Euro erhöht. Im Jahr 2020 lag der durchschnittliche Monatszahlbetrag für Renteneinsteiger in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen bei 972 Euro, wie eine Sprecherin des Rentenversicherers auf Anfrage mitteilte. Im Jahr 2010 waren sie mit 655 Euro monatlich ins Rentnerdasein gestartet. Das reguläre Rentenalter lag damals noch bei 65 Jahren. Seit 2012 wird es schrittweise angehoben, bis es im Jahr 2031 bei 67 Jahren liegen soll.
Die Rentensteigerung sei auf gestiegene Löhne und Gehälter zurückzuführen, so der Rentenversicherer. In dem Zeitraum sind aber auch die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen. Neu-Rentner in Thüringen erhielten mit monatlich 984 Euro im Jahr 2020 etwas mehr als jene in Sachsen und Sachsen-Anhalt (jeweils rund 968 Euro). Die DRV Mitteldeutschland betreut nach eigenen Angaben 3,8 Millionen Versicherte, darunter 1,2 Millionen Rentner.
Höhere Renten bei Versicherten der DRV Bund
Viele andere Menschen in den drei Ländern sind allerdings in der DRV Bund versichert. Hier lagen die monatlichen Zahlbeträge beim regulären Rentenbeginn den Angaben zufolge 2020 bei durchschnittlich 1.081 Euro. Als Grund für den merklichen Unterschied vermutet die DRV Mitteldeutschland, dass noch immer die über viele Jahre festgeschriebene unterschiedliche Zuständigkeit von Rentenversicherern für verschiedene Berufsgruppen nachwirken.
Bis 2004 wurden Angestellte zu Beginn ihrer Versicherungsbiografie automatisch in der damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) rentenversichert. Für Arbeiter und Handwerker waren generell die Landesversicherungsanstalten (LVAen) zuständig. Nach einer Strukturreform im Jahr 2005 gingen diese Berufsgruppen – und ein Teil der neu versicherten Angestellten – in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen in die DRV Mitteldeutschland über. Die bis dahin versicherten Angestellten aus den drei Ländern sowie ein Teil der neu versicherten Arbeiterinnen und Arbeiter landeten in der DRV Bund. Seit 2005 unterscheidet die Rentenversicherung nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten.
