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Ehrenamts-Entschädigung bleibt ohne Rentenkürzung

Bundestags-Sozialausschuss: Regierungsfraktionen und Grüne einig, die aktuelle Übergangsregelung bis September 2022 zu verlängern.

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Front des Reichstagsgebäudes in Berlin mit deutscher und europäischer Flagge. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Berlin (sth). Einkünfte ehrenamtlich tätiger Kommunalpolitiker, die bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen, werden weiterhin nicht auf ihre Rente angerechnet. Das gaben der kommunalpolitische und der sozialpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Christian Haase und Peter Weiß, am Mittwoch nach einer Sitzung des Bundestags-Sozialausschusses bekannt. Demnach wird eine derzeit bis September 2020 befristete Ausnahmeregelung für Ehrenamtler in Städten und Gemeinden bis zum Herbst 2022 verlängert. In der Sitzung empfahl der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV), der am heutigen Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden soll.

Nach geltendem Recht können Frührentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur begrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Dies gilt auch für kommunale Ehrenbeamte und Mandatsträger, deren Aufwandsentschädigung derzeit beim Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze nur wegen einer Übergangsregelung nicht auf die Rente angerechnet wird. Nach Ablauf der ursprünglichen Übergangszeit im September 2020 wäre die Aufwandsentschädigung für die Betroffenen als Hinzuverdienst zur Rente angerechnet worden und hätte bei Überschreiten eines Freibetrags zu einer Rentenkürzung geführt.

Verlängerung einer Ausnahmeregelung um zwei Jahre

"Wir freuen uns, dass wir mit unserem Koalitionspartner die Verlängerung der zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen im SGB VI (betrifft die Leistungen der Rentenversicherung, d. Red.) um weitere zwei Jahre vereinbaren konnten", erklärte Haase. Das sei "ein wichtiges Signal an die ehrenamtlichen Amts- und Mandatsträger in den Kommunen, dass wir ihre Arbeit im Besonderen wertschätzen und das kommunale Ehrenamt nicht durch das Rentenrecht unattraktiv machen."


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