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EM-Renten steigen weiter

Seit Jahresbeginn wird die Zurechnungszeit für neu Erwerbsgeminderte in sieben Stufen bis zum 65. Lebensjahr verlängert.

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Junger Mann mit Tablet vor Bürogebäude. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Bad Homburg (sth). Sie gelten Rentenexperten seit Jahren als Sorgenkinder: Menschen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder eines Unfalls nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Zwar haben die jährlich mehr als 170.000 Betroffenen – sofern ihnen keine Reha zu einer weiteren Erwerbsfähigkeit verhelfen konnte – Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Doch die durchschnittliche Monatshöhe dieser Renten sank aufgrund der Rentenreformen von 2001 und 2004 sowie soziostruktureller Veränderungen von 676 Euro im Jahr 2001 zwischenzeitlich auf nur noch 596 Euro (2011).

Seither ist jedoch – vor allem durch die Verbesserungen des Rentenpakets von 2014 – eine Trendwende zu erkennen. Denn die Versicherungszeit der vorzeitig aus dem Beruf geschiedenen Beschäftgten wird seit dem 1. Juli 2014 nicht mehr nur bis zum 60. Lebensjahr, sondern bis zum 62. Geburtstag berechnet. Durch die sogenannte Zurechnungszeit stieg die Durchschnittsrente von "Frührentnern" wieder auf zuletzt 697 Euro an. Dennoch benötigen nach Angaben der Bundesregierung noch immer fast 15 Prozent der Erwerbsgeminderten neben ihrer Rente zusätzlich die staatliche Grundsicherung – aber nur rund 2,5 Prozent der Altersrentner.

In sieben Stufen soll deshalb der Einkommensabstand zwischen erwerbsgeminderten und gesunden Rentnern ab diesem Jahres bis 2024 weiter schrumpfen. So wird die Zurechnungszeit für neue EM-Renten seit dem 1. Januar 2018 um drei Monate verlängert – bis auf 62 Jahre und drei Monate –, ab Januar 2019 dann um weitere drei Monate. In den folgenden fünf Jahren verbessert sich die finanzielle Lage der Betroffenen dann schneller – duch eine um jeweils sechs Monate pro Jahr verlängerte Zurechnungszeit. Ab dem 1. Januar 2024 sollen neu Erwerbsgeminderte dann so gestellt sein, als hätten sie mit ihrem bisherigen im Lebensdurchschnitt erzielten Einkommen bis zu ihrem 65. Lebensjahr weitergearbeitet.

Mehr zum Thema:

www.bmas.de

Link zu weiteren Informationen über das EM-Leistungsverbesserungsgesetz (im pdf-Format)

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