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Energiepreispauschale: Einmalzahlung für Rentner beschlossen

Kabinett bestätigt auch die Anhebung der Verdienst-Obergrenze für sogenannte Midi-Jobs von 1600 auf maximal 2000 Euro ab 2023.

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Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa/sth). Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sollen bis zum 15. Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro zum Ausgleich der hohen Energiepreise erhalten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Vorlage von Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatten sich die Koalitionsspitzen Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket wegen der hohen Energiepreise verständigt.

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen.

Die Energiepreispauschale wird nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Sie soll jedoch der Steuerpflicht unterliegen, wie das Ministerium weiter mitteilte.

Midijob-Grenze steigt erneut

Zudem beschloss das Kabinett die Anhebung der Obergrenze für sogenannte Midi-Jobs auf eine Verdienstgrenze von maximal 2000 Euro monatlich. Derzeit sind es 1600 Euro. Auch dies war Teil des dritten Entlastungspakets der Ampelkoalition. Durch die Neuregelung soll mit geringeren Sozialbeiträgen die Beschäftigung knapp über der Mini-Job-Schwelle erleichtert werden. Nach Angaben Heils werden allein durch die Anhebung der Midijob-Grenze sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt um 1,3 Milliarden Euro entlastet, ohne dabei auf sozialen Schutz verzichten zu müssen. „Damit entlasten wir gezielt Menschen mit geringen Einkommen.”

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