Berlin/Frankfurt am Main (sth). Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter ist im vergangenen Jahrzehnt deutlich gestiegen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Matthias W. Birkwald hervorgeht, stieg die Zahl der Menschen oberhalb der gesetzlichen Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren, d. Red.) ohne oder mit zu geringen Ansprüchen auf eine Altersrente oder andere Alterseinkünfte von 2013 bis 2023 von rund 500.000 auf etwa 690.000. Das entspricht einem Zuwachs von rund 38 Prozent.
Den Daten des Statistischen Bundesamts zufolge kletterte die Zahl der Anspruchsberechtigten vor allem zwischen 2021 und 2022 stark - von rund 589.000 auf etwa 659.000. Dieses Wachstum um 6,0 Prozent geht nach Angaben des Statistischen Bundesamts “weiterhin auf einen Anstieg von leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine zurück”. Ihre Zahl sei von 73.060 im Dezember 2022 auf 86.775 im Dezember 2023 und damit um 18,8 Prozent gestiegen. Seit Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine generell Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.
Manche Anspruchsberechtigte stellen keinen Antrag
Weiterhin nicht bekannt ist der Bundesregierung zufolge, wie viele anspruchsberechtigte Menschen keinen Antrag auf die Grundsicherung im Alter stellen. Wie die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese (SPD), in der Antwort auf eine Anfrage des Unions-Abgeordneten Peter Aumer mitteilte, könne die Zahl der Anspruchsberechtigten “nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden”. Dabei werde eine mögliche Bedürftigkeit in der Grundsicherung mithilfe von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert.
“Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Simulationsrechnungen mit hoher Unsicherheit einhergehen”, schreibt Griese. Dies zeige sich auch an der großen Bandbreite von Studienergebnissen, warum Berechtigte ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter nicht geltend machen. “Typischerweise ist auch der Anteil der Fälle sehr hoch, die tatsächlich Grundsicherungsleistung beziehen, aber nach dem Modell gar keinen Anspruch haben”, so die Staatssekretärin.
