Berlin (hib/sth). Empfänger von Grundsicherung im Alter benötigten im Juni 2020 im bundesweiten Durchschnitt etwa 828 Euro monatlich. Den geringsten Bedarf hatten laut der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion Bürgerinnen und Bürger in Sachsen mit 741 Euro, den höchsten Bedarf Menschen mit geringen Alterseinkünften in Hamburg mit 909 Euro. Der Wert unterscheidet sich den Angaben zufolge „wegen der Höhe der Lebenshaltungskosten wie zum Beispiel Mietenzahlungen“.
Aus der Antwort geht weiter hervor, dass Beschäftigte im Jahr 2018 ein versicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen von 38.212 Euro erzielen mussten, um einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung zu erzielen. Ein Entgeltpunkt ist der Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einjähriger Zahlung von Rentenbeiträgen. „Im Jahr 2020 hat eine zum Mindestlohn vollzeitbeschäftigte Person mit einem Jahresverdienst von 19.448 Euro 0,479 Entgeltpunkte erreicht“, heißt es in dem Papier.
Das Regierungsschreiben an die AfD-Parlamentarier geht auch auf die Kosten der Grundrenten-Umsetzung ein. Demnach erwarte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund einen „dauerhaften Mehrbedarf von 912 Stellen und Personalkosten in Höhe von etwa 69,5 Millionen Euro“. Zudem entstünden in den ersten Jahren weitere Anschubbedarfe – insbesondere für die Anspruchsprüfung, Kontenklärung und Einkommensanrechnung. Für diese nur zeitweiligen Aufgaben seien Beschäftigtenverdienste von 22 Millionen Euro einkalkuliert. „Insgesamt sind für die Umsetzung der Grundrente im Haushaltsplan 2021 Personalkosten in Höhe von 91,5 Millionen Euro veranschlagt“, so die Regierung.
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