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Erwerbsminderungsrente: Deutlich mehr Umwandlungen

Spätestens ab der Regelaltersgrenze wird eine Frührente in eine Altersrente umgewandelt. Seit 2014 kommt dies wieder deutlich häufiger vor.

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Ein Stapel Münzen liegt auf einem Dokument, daneben ein Taschenrechner.

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Berlin/Bad Homburg (sth). Gesetzliche Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) werden wieder deutlich häufiger in eine Regelaltersrente umgewandelt – und steigen zudem stark. Von 2014 bis 2020 ist die Zahl der Frührenten für chronisch kranke Beschäftigte und Unfallopfer, die ab der persönlichen Regelaltersgrenze in eine Altersrente umgewandelt wurden, nach Angaben der Bundesregierung von jährlich knapp 50.000 auf fast 86.000 gewachsen. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 70 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg die Höhe der ausgezahlten EM-Renten (Nettorenten) nach einer Umwandlung demnach von durchschnittlich 749 auf 900 Euro monatlich. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung (S. 56f.) auf eine Anfrage des Linken-Rentenpolitikers Matthias W. Birkwald hervor. 

Die Zahl der sogenannten Rentenänderungen war der Regierungsantwort zufolge zwischen 2006 und 2013 stark rückläufig. Sie sank in diesem Zeitraum von etwa 115.000 auf knapp 50.000. Eine Ursache dafür könnte sein, dass Betroffene wegen der in diesem Zeitraum stark gesunkenen EM-Renten für Neurentner zwischenzeitlich auf die Zahlung einer (befristeten und) mit hohen Abschlägen belegten EM-Rente verzichteten, um nach einer kurzen Überbrückungspause eine für sie günstigere Altersrente zu beziehen. Erst seit der ersten – von inzwischen drei – Leistungsverbesserungen bei den EM-Renten ab dem Jahr 2014 sind diese Renten wieder gestiegen. Bemerkenswert: Im Jahr 2020 in eine Regelaltersrente umgewandelte EM-Renten sind nur noch unwesentlich höher als im gleichen Jahr erstmals gezahlte EM-Renten.   

EM-Renten werden höchstens bis zur Regelaltersgrenze gezahlt

EM-Renten werden generell höchstens bis zur persönlichen Regelaltersgrenze gezahlt. Damit Bezieherinnen und Bezieher einer EM-Rente anschließend eine Altersrente erhalten, müssen sie rechtzeitig – am besten etwa sechs Monate vor der gewünschten ersten Rentenzahlung – den Antrag auf eine Altersrente stellen. Darauf werden die Betroffenen von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auch hingewiesen. Die an eine EM-Rente anschließende Altersrente ist im Regelfall mindestens genau so hoch wie die EM-Rente. Das belegen auch aktuelle DRV-Daten: Demnach hatte eine im Jahr 2020 erstmals gezahlte EM-Rente eine Höhe von 882 Euro, eine im gleichen Jahr zur Regelaltersrente umgewandelte frühere EM-Rente eine Höhe von 900 Euro.

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