Berlin (drv/sth). Die durchschnittliche Brutto-Höhe von Erwerbsminderungsrenten, die erstmals im Jahr 2021 gezahlt wurden, hat sich gegenüber Neurenten des Jahres 2013 um rund 52 Prozent erhöht. Lagen die durchschnittlichen Bruttobeträge von neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten 2013 noch bei 678 Euro, so sind sie im Jahr 2021 auf 1.028 Euro gestiegen. "Die Zahlen machen deutlich, dass die bisherigen Reformen gewirkt haben", sagte Uwe Hildebrandt, Vorsitzender der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung, jetzt in Freiburg.
Grund für die positive Entwicklung sei neben den jährlichen Rentenanpassungen die Ausweitung der sogenannten Zurechnungszeit seit 2014, erklärte Hildebrandt. Diese Zeit verlängert rechnerisch die Versicherungszeit von Beschäftigten, die vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen, bis zum regulären Rentenalter (im Jahr 2021: 65 Jahre und zehn Monate). Dadurch werden Erwerbsgeminderte, die erstmals eine Rente bekommen, nun so gestellt, als hätten sie bis zum regulären Rentenalter mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Außerdem wirken sich Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr rentenmindernd aus.
Die Zurechnungszeit wurde in den letzten Jahren mehrfach verlängert. Grund für die wiederholten Reformen ab 2014 war, dass das Risiko der Altersarmut bei Erwerbsminderungsrentnern deutlich höher ist als bei anderen Rentnern. Am 3. Juni verabschedete der Bundestag eine weitere Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten. Mit ihr sollen Erwerbsgeminderte, deren Renten zwischen 2001 und 2018 begonnen haben, ab Juli 2024 – je nach Jahr des persönlichen Rentenbeginns – einen pauschalen Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent zu ihren Renten erhalten.
