Ihre-Vorsorge Logo

Experten bezweifeln Angestellten-Status von Crowd-Workern

Selbstständigen-Lobbyisten wehren sich gegen "Zwang zum Angestelltenverhältnis" Betroffener, Gewerkschaftsvertreter sehen "strukturelle Schieflagen".

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Reichstag und Paul-Löbe-Haus in Berlin. Bild: IMAGO / F. Berger

© Nicht definiert

Berlin (hib/sth). Zwei Anträge der Linken, nach denen sogenannte Crowd-Worker generell wie Arbeitnehmer behandelt werden sollten, stoßen bei Experten auf Zweifel. Das wurde am Montag bei einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses deutlich. Als Crowd-Worker werden Menschen bezeichnet, die Arbeiten für digitale Plattformen erstellen und pro Auftrag für ihre Arbeit bezahlt werden. 

Aus den Reihen der Sachverständigen wurden unter Verweis auf eine dünne statistische Datenlage Zweifel laut, ob eine Regulierung dieser Arbeitsformen sinnvoll sei. So sagte Lisa Allegra Markert von Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien), Plattformarbeit habe bisher noch keine Marktmacht und sei eher ein Randphänomen. „Es hat auch viele Vorteile, die meisten Plattformarbeiter sind zufrieden mit ihrer Arbeit“, ergänzte sie.

Selbstständige und Gewerkschaften uneinig

Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland betonte, es sei zwar ein wachsendes Phänomen, aber hauptsächlich ein nebenberufliches. „Die meisten Selbstständigen sind gerne selbstständig und wollen nicht per Zwang zu Angestellten werden“, so Lutz. Vanessa Barth von der IG Metall betonte dagegen, es gebe sehr wohl „strukturelle Schieflagen“. So seien die Selbstständigen gegen eine Kündigung ihres Accounts bei einer Plattform völlig machtlos. „Solch eine Kündigung hat die gleichen Auswirkungen wie die Kündigung eines Angestelltenverhältnisses“, sagte sie.

Die Rentenversicherung hatte in ihrer schriftlichen Stellungnahme für die Ausschuss-Debatte deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht die generelle Einstufung von Erwerbstätigen der sogenannten Gig-Ökonomie als Arbeitnehmer "nicht sachgerecht" sei. Zudem seien aufgrund der "großen Heterogenität der Geschäftsmodelle" in diesem Bereich pauschale Regulierungsansätze "nicht angeraten". Auch eine Umkehr der Beweislast im Statusfeststellungsverfahren (ob eine Beschäftigung oder selbstständige Tätikeit vorliegt, d. Red.) sei "weder hilfreich noch sinnvoll", so die Rentenversicherung.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Union und SPD streiten um Details bei der geplanten Rentenreform. Auch die Präsidentin des Sozialverbands und die Chefin der Rentenkommission beteiligen sich an der Debatte.

Time
1 Minuten

Bei einer Reha müssen Patientinnen und Patienten 10 Euro am Tag selbst tragen. Doch es gibt Ausnahmen und Grenzen.

Time
3 Minuten

Die Bundesregierung verteidigt die Anbindung der Rente an die Löhne im Vergleich zu Anpassungen auf Basis einer Preisindexierung.

Time
2 Minuten

Das rentenupdate der Deutschen Rentenversicherung Bund liefert Zahlen, Daten und Fakten zu aktuellen Themen rund um die Rente.

Time
3 Minuten

Krempelt die Koalition die Rente wie angekündigt um – trotz aller Widerstände auch in den Reihen von CDU und SPD? Schwarz und Rot bemühen sich, die Reihen zu schließen.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026