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Experten-Mehrheit für Antrag zur Rente jüdischer Zuwanderer

Jüdische Verbände plädieren für Härtefallfonds, der der Lebenslage der Betroffenen angemessen ist. Sozialrechtler verweisen auf Schwierigkeiten.

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Reichstag und Paul-Löbe-Haus in Berlin. Bild: IMAGO / F. Berger

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Berlin (hib/sth). Die Vorschläge von FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen für eine bessere Alterssicherung jüdischer Zuwanderer aus Osteuropa stoßen bei Experten auf ein überwiegend positives Echo. Das wurde am Montag bei einer Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschusses zu einem gemeinsamen Antrag der drei Oppositionsparteien deutlich. In ihrer Vorlage verlangen FDP, Grüne und Linke von der Bundesregierung, einen Härtefallfonds unter anderem für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge einzurichten. Zudem solle ein Sozialversicherungsabkommen mit den betroffenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion geschlossen werden. Darüber hinaus sollten jüdische Kontingentflüchtlinge rentenrechtlich mit Spätaussiedlern gleichgestellt werden.

Begrüßt wurde die Fondslösung unter anderem vom Sozialverband VdK Deutschland e. V., der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. und dem Zentralrat der Juden in Deutschland. Der Zentralrat betonte in seiner Stellungnahme, die Fondslösung müsse so ausgestaltet sein, dass sie der Lebenslage der Betroffenen angemessen sei. Thomas Puhe, Fachanwalt für Migrations- und Sozialrecht, sprach sich für eine Erweiterung des Fremdrentengesetzes (FRG) aus. Dabei würde es sich "auch um keinen Systembruch im Zuwanderungsrecht handeln, da die Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie die Gruppe der jüdischen Zuwanderer historisch miteinander vergleichbar sind". Volker Beck, Lehrbeauftragter am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien (CERES) der Ruhr-Universität Bochum, betonte, die Differenzierung von Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern beim FRG sei weder durch das Grundgesetz noch durch andere gewichtige Gründe gerechtfertigt.

Kritik von Sozialrechtsexperten

Kritisch bewertet wurde der Antrag dagegen von Eckart Bomsdorf, Professor am Institut für Ökonometrie und Statistik der Universität zu Köln. Wenn das Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rente ernst genommen werde, sei keine der angestrebten Leistungen aus der Rentenversicherung heraus zu finanzieren. Jüdische Kontingentflüchtlinge nach FRG zu behandeln, sei nicht systemkompatibel umsetzbar. Auch Heinz-Dietrich Steinmeyer, bis 2017 Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, bezeichnete alle drei Lösungswege als "problematisch".

Eberhard Eichenhofer, ehemals Professor für Sozialrecht an der Universität Jena, betonte, der Härtefallfonds führe zu einem einmaligen Geldersatz, verändere aber nicht substantiell die prekäre sozialversicherungsrechtliche Lage der jüdischen Zuwanderer. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält eine Lösung über das FRG ebenfalls für unrealistisch: "Das FRG mit dem ihm zugrunde liegenden Eingliederungsprinzip hat Ausnahmecharakter und wurde vom Gesetzgeber zur rentenrechtlichen Bewältigung der Kriegs- und Nachkriegsfolgen konzipiert", schreibt die Rentenversicherung.

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