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Formel für die Rentenanpassung in der Kritik

Regierungsberater: Verlust an Nachvollziehbarkeit des Mechanismus kann das Vertrauen auf sachliche Kriterien bei der Rentenberechnung schwächen.

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Formel für die Rentenanpassung in der Kritik

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Berlin/Bad Homburg (sth). In diesem Punkt sind sich die Bundesbank und der Sozialbeirat der Bundesregierung einig: Die Berechnungsformel für die jährliche Rentenanpassung muss verständlicher werden. In ihrem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2020 und zum alle vier Jahre vorgelegten Alterssicherungsbericht 2020 kritisierten die Regierungsberater bereits im Herbst vergangenen Jahres, die gesetzlichen Regelungen zur Rentenanpassung seien „mittlerweile sehr komplex geworden“. Dabei hatten sie den schwierigen Zusammenhang zwischen der im Jahr 2020 rückläufigen Verdienstentwicklung der Arbeitnehmer, dem Nachhaltigkeitsfaktor, der Rentengarantie und den sogenannten Haltelinien für den Rentenbeitrag und das Rentenniveau im Blick. Teilweise unterlägen die Rentenanpassungen „einer gewissen Erratik“ (Methode des Verbindens eigentlich unverbundener Dinge, d. Red.), hatte der Beirat moniert.

Der so entstehende „Verlust an Transparenz“ der Rentenanpassungsformel könne „das Vertrauen schwächen, dass die Rentenanpassung sachlichen Kriterien folgt“, schrieb das 12-köpfige Gremium, das aus je vier Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite sowie drei Wissenschaftlern und einem Vertreter der Bundesbank besteht. Um einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken, forderte der Sozialbeirat die Bundesregierung auf, dass sie bei künftigen Änderungen der Rentenanpassungsformel „die bestehende Komplexität reduziert und die Nachvollziehbarkeit der Rentenanpassung und der Niveauberechnung für die Betroffenen erhöht“.

Kritikpunkt Gesamtversorgungsniveau

Kritisch sah der Sozialbeirat auch die im jüngsten Rentenversicherungsbericht enthaltene Berechnung des „Gesamtversorgungsniveaus" aus gesetzlicher Rente und kapitalgedeckter Zusatzvorsorge für die kommenden Jahre. Zwar werde dieses Niveau wegen einer Revision der Verdienststatistik in der Rentenversicherung von derzeit knapp 52 Prozent zeitweise bis auf etwa 55 Prozent steigen. Dies liege aber vor allem daran, dass für die Verzinsung des Sparanteils in der Riester-Rente seit Jahren „generell 4 Prozent unterstellt“ worden seien, so die Rentenexperten – auch wenn für die Jahre 2017 bis 2024 nur noch 2,5 Prozent Zins und erst danach bis 2030 wieder eine allmählich auf 4 Prozent steigende Verzinsung angenommen würden.

Ein dauerhaft sehr niedriges Zinsniveau erscheine „zwar wenig plausibel, ist aber auch nicht ausgeschlossen“, so der Sozialbeirat weiter. Deshalb plädieren die Rentenberater der Regierung dafür, eine weitere Berechnung mit einer „langfristig niedrigeren Renditeannahme“ in den Rentenversicherungsbericht aufzunehmen. Die tatsächliche Nutzung der Riester-Förderung wie auch die für die Zukunft vermuteten Renditen der gängigen Riester-Produkte sprächen dafür, dass das im Regierungsbericht genannte „Gesamtversorgungsniveau für einen beachtlichen Teil der Versicherten ... nicht erreicht wird“, heißt es in dem 28-seitigen Gutachten.

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