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West-Rentnern drohen 2021 und 2024 Nullrunden

Rentenversicherungsbericht: In den Jahren 2022 und 2023 können Ruheständler wieder mit deutlichem Renten-Plus rechnen.

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Rentnerpaar schaut ernst auf ein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Berlin/Bad Homburg (sth). Die Rentnerinnen und Rentner in den alten Bundesländern müssen sich 2021 und 2024 auf Nullrunden bei der jährlichen Rentenanpassung einstellen. Das geht aus dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Rentenversicherungsbericht 2020 hervor. Dagegen dürfen die Ruheständler in Ostdeutschland trotz der Folgewirkungen der Corona-Pandemie im kommenden Jahr und 2024 mit einem Zuwachs ihrer gesetzlichen Altersbezüge um etwa 0,7 Prozent rechnen. Grund dafür ist das 2017 beschlossene Abschlussgesetz zur sogenannten Rentenüberleitung. Es sorgt dafür, dass die Renten in den neuen Ländern in den kommenden Jahren um jeweils etwa 0,7 Prozentpunkte stärker steigen als die West-Renten. Ab 2025 sollen die Einkommen der RentnerInnen dann jährlich bundesweit in gleicher Höhe steigen.

Nach dem von Experten erwarteten wirtschaftlichen Aufschwung im kommenden Jahr sollen die Renten dem Bericht zufolge im übernächsten Jahr und 2023 wieder deutlich steigen – im Westen um 4,8 Prozent im Jahr 2022 und um 3,15 Prozent im Jahr 2023. In den neuen Ländern werden die Rentnerbezüge laut Regierungsprognose 2022 um etwa 5,6 Prozent und 2023 um rund 3,9 Prozent klettern. Der vermutlich ebenfalls steigende Beitragssatz zur Krankenversicherung dürfte allerdings dafür sorgen, dass die Ruheständler die Rentensteigerungen nicht in vollem Umfang im Portemonnaie spüren werden. 

Weitere Ergebnisse

Weitere zentrale Annahmen des Rentenversicherungsberichts im Überblick:

  • Im Jahr 2020 sind die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung (ohne knappschaftliche Rentenversicherung) bis September gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 1,9 % gestiegen. Für das Jahresende 2020 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 36,3 Milliarden Euro geschätzt. Dies entspricht 1,5 Monatsausgaben.
  • In den Vorausberechnungen bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2022 beim aktuellen Wert von 18,6 % stabil. Anschließend steigt er auf 19,3 % im Jahr 2023, 19,9 % im Jahr 2025 und 21,5 % im Jahr 2030. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2034 beträgt der Beitragssatz 22,4 %.
  • Bis zum Jahr 2034 steigen die Renten um insgesamt rund 32 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2 % pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern, das das Verhältnis von Renten zu Löhnen bei einem Durchschnittsverdiener mit 45 Beitragsjahren zum Ausdruck bringt, sinkt von derzeit 48,2 % über 47,6 % im Jahr 2030 bis auf 46,0 % im Jahr 2034.
  • Die Deutsche Rentenversicherung hat aufgrund des Flexirentengesetzes die statistische Erfassung der beitragspflichtigen Entgelte verändert. Diese Revision hat keine Auswirkungen auf die Rentenanpassung zum 1. Juli 2021. Das Sicherungsniveau fällt allerdings nun um 2 % höher aus. Ohne die Revision würde das Sicherungsniveau 48,4 % im Jahr 2025, 46,6 % im Jahr 2030 und 45,0 % im Jahr 2034 betragen. 

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