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Rente Ost oder Rente West: Was gilt für wen?

Die Rentenerhöhung brachte vor allem in den neuen Bundesländern ein dickes Plus. Doch für wen gilt der Rentenwert Ost, für wen der Rentenwert West?

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Gruppe von Senioren lacht zusammen in die Kamera.

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Rente Ost oder West: Kommt es auf den Wohnort an?

Entscheidend ist, wo die Rentenansprüche erworben wurden. Wenn Sie in den neuen Bundesländern oder im ehemaligen Ost-Teil Berlins gearbeitet haben, zählt die Zeit als „Ost-Zeit“ – auch dann, wenn Sie aus dem Westen in den Osten gependelt sind.

Der einfachste Fall: Sie hatten Ihren Arbeitsort zeitlebens ausschließlich im Westen oder im Osten. Wer nur Versicherungszeiten im sogenannten Beitrittsgebiet auf dem Rentenkonto hat, für den gilt der Anpassungswert Ost. Die Rente wird in diesem Fall also um 4,2 Prozent erhöht.

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Im Westen und im Osten gearbeitet: Welcher Rentenwert gilt?

Hier kommen die Entgeltpunkte (EP), auch als Rentenpunkte bekannt, ins Spiel.

Wer in einem Kalenderjahr genau den Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten erzielt und entsprechend Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, bekommt einen Entgeltpunkt (EP) gutgeschrieben. Die Zahl der EP finden Sie in Ihrem Rentenbescheid beziehungsweise der Renteninformation.

Wenn auf dem Rentenbescheid nur „Entgeltpunkte“ steht – ohne den Zusatz Ost oder West –, dann handelt es sich um Entgeltpunkte West. Bei EPs, die in den neuen Bundesländern erzielt wurden, findet sich im Rentenbescheid immer der Vermerk „Entgeltpunkte (Ost)“.

Wer also sowohl im Westen als auch im Osten gearbeitet hat, der hat entsprechend Entgeltpunkte West und Entgeltpunkte Ost erworben. Das macht für die Höhe der Rente einen wichtigen Unterschied: Ein EP West ist seit Juli 2020 34,19 Euro wert, ein EP Ost mit 33,23 Euro etwas weniger.

Rechenbeispiel: Rentenerhöhung mit EP Ost und EP West

Angenommen, Sie haben 30 EP West und 15 EP Ost auf Ihrem Rentenkonto.

  • Für 30 EP West erhalten Sie eine Erhöhung um 3,45 Prozent.
  • Für 15 EP Ost bekommen Sie eine Erhöhung um 4,2 Prozent.


30 EP West brachten bis Juni 2020 eine Rente in Höhe von 991,50 Euro. Mit der Erhöhung um 3,45 Prozent zum Juli ist der Wert auf (30 x 34,19 =) 1025,70 Euro gestiegen.

15 EP Ost waren bis Juni 2020 478,35 Euro wert. Die Rentenerhöhung lässt den Wert der Ost-EP auf (15 x 33,23 =) 498,45 Euro steigen.

In der Summe bringen 30 EP West und 15 EP Ost seit der Rentenerhöhung 1.524,15 Euro Bruttorente. Zuvor waren es 1.469,85 Euro. Das ist eine individuelle Rentensteigerung von 3,69 Prozent. Davon gehen natürlich noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Kinderziehungszeiten: Wohnort zählt für die Rente

Kinderziehungszeiten erhöhen die Rente. Soweit das Kind ab 1992 geboren wurde, werden in Ost und West jeweils die ersten drei Lebensjahre des Kindes bei einem Elternteil als Kindererziehungszeit anerkannt. Sie bringen insgesamt rund drei EP. Ist das Kind vor 1992 geboren, gibt es zweieinhalb EP („Mütterrente II“).

Für die Frage, ob Sie Entgeltpunkte Ost und West erhalten, ist der Wohnort des erziehenden Elternteils entscheidend. Der Geburtsort des Kindes spielt keine Rolle.

Beispiel: Für eine Mutter, die ihren Wohnsitz in Ost-Berlin hatte, zählt der Ost-Wert. Nahm sie sich eine Wohnung im Westen der Stadt, so werden ihr West-Werte zuerkannt.

Unterschied Rentenwert Ost und Rentenwert West fällt weg

Die Unterscheidung zwischen Rentenwert Ost und West ist bald Geschichte. Vom 1. Juli 2024 an wird es nur noch einen einheitlichen Rentenwert geben. Wer beispielsweise in seinem Versichertenleben 45 Entgeltpunkte erworben hat, wird dann bundesweit eine gleich hohe Rente erhalten – egal ob diese im Westen oder Osten erworben wurde.

Bis es soweit ist, wird die Lücke zwischen Rentenwert Ost und Rentenwert West schrittweise geschlossen.


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