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(Keine) Rentenerhöhung 2021 – aber auch keine Senkung

Zumindest im Westen bleibt 2021 die Rentenerhöhung aus. Im Osten gibt es zum 1. Juli aber ein leichtes Plus. Und 2022 ist wieder eine Rentenerhöhung für alle drin.

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Zwei Rentner sitzen auf einer Parkbank und spielen Schach. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Warum gibt es 2021 im Westen keine Rentenerhöhung?

Im Sozialgesetzbuch (SGB) gibt es klare Rechenregeln, wie die Rentenerhöhung zu berechnen ist. Diese findet man in Paragraph 68 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI). Danach müsste die Rente im Westen „eigentlich“ deutlich sinken. Doch das wird durch die sogenannte Rentengarantie verhindert, die eine Rentensenkung bis 2026 ausschließt. Zunächst zu den Rechenregeln.

Rentenfaktor 1: Lohnerhöhung


Zunächst kommt es darauf an, wie sich die Bruttoentgelte der beitragspflichtig Beschäftigten entwickelt haben. Steigen die Löhne stark, so steigt auch die Rente stark. Das Zinsniveau spielt dabei keine Rolle.

Für die Rentenerhöhung zählt immer die Entwicklung des Vorjahres. 2021 kommt es darauf an, wie sich die Löhne 2020 gegenüber 2019 entwickelt haben. Gerechnet wird dabei getrennt für die alten und für die neuen Bundesländer. Die Daten dafür liefert das Statistische Bundesamt.



2020 sind die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer jedoch durch Corona und Kurzarbeit gesunken – und zwar nach der offiziellen Rechnung um 2,34 Prozent.

Die Rentenversicherung drückt dies mathematisch etwas anders aus. Aus dem Rückgang von 2,34 Prozent wird der Faktor (1 minus 0,0234 =) 0,9766. Da der Faktor unter dem Wert 1 liegt müssten die Renten sinken.

Rentenfaktor 2: Nachhaltigkeitsfaktor


Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor soll die demografische Entwicklung bei der Rente berücksichtigt werden.

Generell rechnen die Statistiker damit, dass es künftig immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler geben wird. Der Nachhaltigkeitsfaktor bildet das zahlenmäßige Verhältnis beider Gruppen ab. Sinkt dieser Wert – gibt es also weniger Beitragszahler und mehr Rentner –, so dämpft das den Rentenanstieg. Steigt der Wert dagegen, winkt mehr Rente. Auch hier kommt es auf Entwicklung im letzten Jahr gegenüber dem vorletzten Jahr an, also 2020 gegenüber 2019.

2020 bringt der Faktor ein Rentenminus. Das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern hat sich um 0,92 Prozent „verschlechtert“. Aus dem Wert von – 0,92 Prozent wird in der Rentenformel der Faktor (1 – 0,0092=) 0,9908. Da der Faktor unter 1 liegt, müsste die Rente entsprechend niedriger ausfallen.

Rentenfaktor 3: Beitragssatzfaktor


Die Entwicklung des Beitragssatzes hat dieses Mal keine Rolle gespielt. Der Grund: Der Beitragssatz lag in den beiden Jahren 2019 und 2020 unverändert bei 18,6 Prozent.

Generell gilt: Ein steigender Beitragssatz wirkt sich negativ auf die Höhe der Rente aus, umgekehrt ein fallender Beitragssatz positiv. Dafür sorgt der so genannte Beitragssatzfaktor, der in die Berechnung der Rentenanpassung einfließt.
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Wie funktioniert die Berechnung der Rentenanpassung?

Die drei Faktoren – Lohnentwicklung, Nachhaltigkeitsfaktor und Beitragssatzfaktor – werden miteinander multipliziert. Das ist dieses Mal ganz einfach, weil sich der Beitragssatz zuletzt nicht verändert hat. Der Beitragssatzfaktor geht deshalb mit dem Wert 1,0 in die Rentenberechnung ein.

Wer will, kann die Probe machen:

Bruttolohnentwicklung 0,9766 x Nachhaltigkeitsfaktor 0,9908 x Beitragssatzfaktor 1,0 = 0,9676.

Anders formuliert: Die West-Rente müsste nach dieser Formel um 3,324 Prozent sinken. Der aktuelle Rentenwert würde damit statt bisher 34,19 Euro nur noch 33,08 Euro betragen.

Wieso gibt es 2021 keine Rentenkürzung?



Das verhindert eine gesetzliche Schutzklausel, auch als Rentengarantie bekannt. Schlimmstenfalls kommt es damit in den alten Bundesländern zu einer Nullrunde bei der Rente. Und das ist in diesem Jahr der Fall: Der aktuelle Rentenwert bleibt unverändert bei 34,19 Euro. An der Rentenhöhe ändert sich also im Juli 2021 in den alten Bundesländern nichts.



Keine Rentenanpassungsmitteilung im Westen

Rentenanpassungsmitteilungen werden in diesem Jahr nur an Ruheständler verschickt, die Rentenansprüche in den neuen Bundesländern beziehungsweise der DDR erworben haben. Da sich für West-Rentner nichts ändert, werden sie in der Regel auch keine neue Mitteilung erhalten. Wann die erhöhte Rente den „Ost-Rentnern“ erstmals ausgezahlt wird, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Wer ab April 2004 in Rente gegangen ist, erhält seine Rente jeweils rückwirkend am Monatsende. Die angepasste Rente trifft also erstmals Ende Juli 2021 ein. Wer im März 2004 oder früher in Rente gegangen ist, erhält die Rente jeweils im Voraus für den Folgemonat. Die angepasste Rente wird damit die angepasste Rente bereits Ende Juni 2021 überwiesen.

Wieso gibt es 2021 eine Rentenerhöhung im Osten?

Auch das ist im Gesetz geregelt. Das SGB VI schreibt vor, dass es ab Juli 2024 in ganz Deutschland nur noch einen einheitlichen Rentenwert gibt. Bis dahin wird der Rentenwert Ost schrittweise erhöht. Die Regelung findet man in § 255a SGB VI. Ab dem 1. Juli 2021 muss das Rentenniveau in den neuen Ländern danach 97,9 Prozent des aktuellen Rentenwerts West betragen. Dies sind (34,19 x 97,9 % =) 33,47 Euro.

Für den einzelnen Rentner bedeutet das: Wer seine Rentenansprüche nur in den neuen Bundesländern und der DDR erarbeitet hat, dessen Rente steigt im Juli um 0,72 Prozent. Aus einer Bruttorente von 1.000 Euro werden damit beispielsweise 1.007,20 Euro.

Rentenerhöhung: Wann kommt sie?

Jeden Juli wird die Rente nach der Rentenformel angepasst. Sie folgt der Lohnentwicklung. Die Rentenanpassungsmitteilung zeigt, was von der Rentenerhöhung übrig bleibt.

2022 winkt Rentenplus – keine Verrechnung mit „unterbliebener Kürzung“

Die skizzierte Rentengarantie verhindert in diesem Jahr ein Rentenminus. Aber was geschieht dann in den Folgejahren? Wichtig ist zunächst: Rentnerinnen und Rentner werden auch künftig nicht für die 2021 unterbliebene Rentenkürzung zur Kasse gebeten.

Denn eine Rentenkürzung, die es aufgrund der Rentengarantie nicht gegeben hat, wird in den Folgejahren nicht mit der Rentensteigerung verrechnet, die sich aufgrund der skizzierten Rentenformel ergibt.

Nach den Schätzungen des aktuellen Rentenversicherungsberichts geht die Bundesregierung für das Jahr 2022 in den alten Bundesländern von einem Rentenplus von 4,8 Prozent aus. Da die Rente in den neuen Ländern durch eine gesetzliche Festlegung bis Juli 2024 stärker steigen muss als im Westen, wird hier mit einem Rentenplus von 5,6 Prozent gerechnet. Wie stark die gesetzliche Rente 2022 tatsächlich steigt, wird erst im Frühjahr 2022 feststehen.

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