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Ein Büffet für jeden Geschmack

Der Bericht der Rentenkommission bündelt viele Wahrheiten – bleibt bei seinen Empfehlungen aber vage. Das dürfte auch an der Zusammensetzung des Gremiums liegen.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Karl Schiewerling (CDU)

© Nicht definiert

Klare Perspektive für sieben Jahre

Immerhin: Auf einige Empfehlungen konnten sich die Experten, deren Arbeit am Rande auch von Rentenversicherungs-Chefin Gundula Roßbach und Sozialstaatssekretär Rolf Schmachtenberg (SPD) begleitet wurde, denn doch einigen. Dazu zählt zum Beispiel die Forderung, die aktuell bis 2025 gesetzlich festgelegten "Haltelinien" bei Rentenbeitrag und Rentenniveau auch in Zukunft für jeweils sieben Jahre gesetzlich festzuschreiben – erstmals für die Jahre 2026 bis 2032. Bis Mitte des gerade begonnenen Jahrzehnts darf das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken, der Rentenbeitrag andererseits nicht über 20 Prozent steigen.

Angesichts der Corona-Krise und der erheblichen Unsicherheiten, die gerade auf Unternehmen und Belegschaften zukommen, birgt diese Festlegung, die noch vor wenigen Wochen relativ problemlos haltbar erschien, aktuell schon erhebliche Risiken – vor allem für den Bundesfinanzminister. Er wird im Zweifelsfall schon in den kommenden Jahren jeweils mehrere Milliarden Euro zusätzlich bereitstellen müssen, um die Zusagen des 2018 beschlossenen Gesetzes zur Stabilisierung der Rentenversicherung einhalten zu können. 

Breiter Spielraum bei Rentenniveau und Rentenbeitrag

Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen scheint auch der breite Spielraum, den die Rentenkommission für die langfristige Entwicklung von Rentenniveau und Rentenbeitrag empfohlen hat, eher sinnvoll als mutlos. So dürfte das Rentenniveau durch die zur Jahresmitte anstehende Rentenerhöhung um 3,45 Prozent (West) und 4,20 Prozent (Ost) und die in diesem Jahr vermutlich stagnierenden oder gar rückläufigen Verdienste der Beschäftigten kurzfristig sogar steigen. Andererseits wird der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel schon in wenigen Jahren dafür sorgen, dass die stark steigende Zahl von Rentnern zu deutlich geringeren Rentenerhöhungen führt, als dies in den zurückliegenden Jahren der Fall war.

Den deutlichen Einfluss von Arbeitgebern und Gewerkschaften auf das Expertenpapier spürt man vor allem dort, wo es um die geplante Einführung zusätzlicher "sozialstaatlicher Bezugsgrößen" im jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung geht. So haben die Arbeitgeberverbände um ihren Rentenexperten Alexander Gunkel offenkundig durchgesetzt, dass der Rentenbeitrag auch dann nicht weiter steigen darf, wenn der "Gesamtsozialversicherungsbeitrag" – also die Summe aller Zahlungen an die sozialen Sicherungszweige – über eine bestimmte Grenze zu steigen droht. Auf der anderen Seite konnten die Gewerkschaften um ihre Rentenexpertin Annelie Buntenbach einen Mindestabstand zwischen der sogenannten Standardrente (Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren, d. Red.) und dem Grundsicherungsbedarf festzurren. Auch dieses Versprechen, das die Akzeptanz der Rentenversicherung sichern soll, könnte noch zu erheblichen Zusatzkosten führen.

Alterssicherungsbeirat soll über künftige Altersgrenze entscheiden

Bei einer wichtigen möglichen Stellschraube zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems konnten sich die Experten – wie schon vor einigen Wochen durch die Medien ausgebreitet – nicht einigen: einer weiteren generellen Anhebung des Renteneintrittsalters. Auch wenn ein solcher Schritt von zwei der drei Wissenschaftler in der Rentenkommission langfristig für notwendig gehalten wird (siehe auch weiterer Bericht von heute), heißt es im Kommissionsbericht lediglich, dass "zum jetzigen Zeitpunkt nicht über eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze über 67 Jahre hinaus ... entschieden werden soll". Stattdessen soll der "Alterssicherungsbeirat" – der als Regierungsberatergremium an die Stelle des bisherigen Sozialbeirats treten soll – im Jahr 2026 "seine Einschätzung abgeben, ob und in welcher Weise die Anhebung der Altersgrenzen erforderlich und vertretbar ist".

Als eine Falschmeldung entpuppt sich nach Lektüre des Berichts, dass sich die Kommission angeblich für die Einbeziehung neuer Beamter in die Rentenversicherung ausgesprochen habe (siehe www.ihre-vorsorge.de vom 23.03.2020). Zwar könne ein solcher Schritt die Rentenversicherung kurz- und mittelfristig entlasten, stellen die Experten fest. Diesen Entlastungen stünden jedoch "langfristig hohe zusätzliche Rentenleistungen gegenüber", die zu erheblichen Zusatzkosten für die Rentenversicherung führen würden. Alle künftigen Reformen im gesetzlichen Rentensystem sollten aber "systemgerecht und wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung" übertragen werden, empfiehlt die Kommission.   

Handlungsbedarf bei der Zusatzvorsorge

Handlungsbedarf sehen die Experten angesichts der seit Jahren stagnierenden Entwicklung beim Abschluss von Riester-Verträgen und Vereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge schließlich im Bereich der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Zwar stellt die Kommission einerseits eine positive Entwicklung bei deren Verbreitung seit der sogenannten Riester-Reform aus dem Jahr 2001 fest. Andererseits nennt sie den aktuellen Zustand – der maßgeblich auf die langjährige Niedrigzinsphase zurückzuführen sein dürfte – trotz der Reform von Ex-Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) im Bereich der Betriebsrenten unmissverständlich "nicht zufriedenstellend". 

Als Ausweg empfehlen die Altersvorsorgeexprten aber weder die von den Verbraucherzentralen favorisierte "Extrarente" noch die aus Hessen vorgeschlagene "Deutschlandrente" noch das aus Kreisen der Rentenversicherung empfohlene "Vorsorgekonto". Stattdessen plädieren sie bei Riester-Renten für

  • einen Verzicht auf die bisher gesetzlich vorgeschriebene Garantie der eingezahlten Beiträge,
  • eine auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erhöhte steuerliche Förderung,
  • eine Erhöhung der staatlichen Zulagen und
  • einen geringeren Verwaltungsaufwand bei den Anbietern durch eine staatlich organisierte digitale Plattform.
Ziel müsse es sein, dass mit der zusätzlichen Altersvorsorge "die Erwerbstätigen möglichst umfassend erreicht werden", fordert die Kommission. Wenn dies in den kommenden fünf Jahren aber nicht gelinge, müsse auch eine Pflichtvorsorge mit Ausstiegsmöglichkeit ("Opt-Out") geprüft werden.

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