Georg Thurnes Die Niedrigzinsen belasten die 135 Pensionskassen in Deutschland offenbar schwerer als andere Altersvorsorge-Anbieter. Drei Kassen haben die Renten gekürzt, sieben weitere den Rentenfaktor für künftige Auszahlungen. Bei jeder dritten Kasse mussten Arbeitgeber schon Geld zuschießen, 36 stehen unter intensivierter Aufsicht der Bafin. Bei den rund fünf Millionen Versicherten wächst denn auch die Sorge um ihre Rente. Doch Georg Thurnes sieht dazu wenig Grund. Der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (aba) erklärt die Zusammenhänge und gibt Tipps.
Gleichzeitig wurden sie hinsichtlich ihrer Kalkulationsgrundlagen nicht übermäßig vorsichtig aufgestellt. Denn in der betrieblichen Altersversorgung gilt die Einstandspflicht des Arbeitgebers. Er muss einspringen, wenn die Pensionskasse die Leistungen nicht vollständig erbringen kann. Bei Lebensversicherern und deren Pensionskassen, zumeist Aktiengesellschaften, sind die Umstände oft anders.
Als Folge der Niedrigzinsen werden Überschüsse nun aber in erheblichem Umfang in eine sogenannte Zinszusatzreserve eingebacht, um die garantierten Leistungen länger sicherstellen zu können. Das geht natürlich zulasten der Höhe der Gesamtleistungen an die Versicherten. Trotz dieser Unterschiede sind Pensionskassen generell eine gute Form, für das Alter vorzusorgen.
Die Absenkung von Leistungen für den Future Service erhöht die Sicherheit der Leistungen insgesamt. Betroffen ist man in dem Fall umso weniger, je älter man bei der Absenkung bereits ist. Das halte ich für einen sehr generationengerechten Weg, mit der andauernden Niedrigzinslage umzugehen.
Pensionskassen müssen einfach unglaublich vorausschauend rechnen. Ich bin selbst Mathematiker einer Pensionskasse, die vor dem Zweiten Weltkrieg gegründet und gleich danach in die Liquidation geschickt wurde. Bis heute gibt es hier noch 18 Witwen mit einem Durchschnittsalter von über 90 Jahren. Erst wenn diese uns verlassen haben, ist auch die Geschichte der Pensionskasse zu Ende.
Auch ich bin in einer Pensionskasse versichert. Und vielleicht muss ich irgendwann auch Leistungskürzungen hinnehmen. Trotzdem fahre ich damit bestimmt nicht schlechter, als wenn ich anders vorgesorgt hätte. Wäre ich heute jung, würde ich angesichts der Niedrigzinsen eher auf eine vielleicht riskantere, aber chancenreichere Altersvorsorge setzen.
2018 hat der Gesetzgeber das Sozialpartnermodell eingeführt. Die Betriebsrente kann seitdem über eine „reine Beitragszusage“ organisiert werden. Dabei wird nicht mehr wie zuvor eine Rentenhöhe garantiert, sondern nur noch eine „Zielrente“ vereinbart, die nach oben oder unten abweichen kann. Anbieter sollen von mehr Flexibilität bei der Anlage profitieren, Versicherte von besseren Renditechancen. Gleichzeitig werden die Arbeitgeber von ihrer Nachschusspflicht befreit. Das soll mehr Kleinbetriebe für die betriebliche Altersvorsorge motivieren.
Experten rechnen damit, dass das Sozialpartnermodell erst 2021 an Fahrt aufnehmen wird. Als erstes Unternehmen hierzulande hat im Oktober 2019 der Versicherungskonzern Talanx dessen Umsetzung mit der Gewerkschaft Verdi vereinbart.
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Beitragszusage, Sozialpartnermodell und Opt-Out: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge fördern. Wir erklären, wie das funktioniert.
