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Frührente nach Unfall: Schadenersatz einfordern

Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob Unfallopfer gegenüber dem Verursacher einen Ausgleich von Rentennachteilen geltend machen können.

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Unfallwarnschild vor einem beschädigten Auto. Bild: IMAGO / Panthermedia / juefraphoto

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Berlin (dpa/tmn). Im Winter führen Schnee und Glatteis häufig zu Unfällen. Schwere Verletzungen können längere Auszeiten vom Beruf zur Folge haben. Für Rentenversicherte kann das Nachteile haben. Nämlich dann, wenn versicherte Arbeitnehmer wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten oder nun eine Erwerbsminderungsrente beziehen. 

Diese finanziellen Nachteile lassen sich allerdings unter bestimmten Voraussetzungen wieder ausgleichen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Denn sie prüft auf Antrag, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, um daraus resultierende Nachteile in den Rentenansprüchen wieder auszugleichen. Das ist aber nur möglich, wenn der Versicherte unverschuldet in den Unfall verwickelt wurde und es einen Verursacher gibt.

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