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Frührentner dürfen befristet deutlich mehr verdienen

In diesem Jahr dürfen Ruheständler, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, fast 45.000 Euro neben der vollen Rente verdienen.

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Hubertus Heil, SPD, Bundesarbeitsminister. – Bild: © Susi Knoll

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Berlin/Bad Homburg (sth). Auf die Corona-Krise hat die Bundesregierung unter anderem mit einem Sozialschutz-Paket reagiert, das die gravierendsten sozialen Folgen der Pandemie abfedern soll. Ein Baustein des Gesetzes, das Ende März in Kraft trat: eine befristete Anhebung der Verdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor der persönlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand getreten sind, aber noch nebenbei arbeiten (wollen). Damit will die Bundesregierung jüngere Rentnerinnen und Rentner in aktuell besonders benötigten Jobs dazu ermuntern, vorübergehend wieder ins Berufsleben zurückzukehren.

Bezieher einer gesetzlichen Altersrente zwischen dem 63. Geburtstag und der persönlichen Regelaltersgrenze (für den Geburtsjahrgang 1955: 65 Jahre und neun Monate) dürfen dem Gesetz zufolge im Jahr 2020 statt höchstens 6.300 Euro ausnahmsweise bis zu 44.590 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente auf eine Teilrente gekürzt wird. Ein Rentner, der die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und in diesem Jahr noch nicht gearbeitet hat, darf damit in den kommenden acht Monaten dieses Jahres monatlich noch mehr als 5.500 Euro neben der vollen Rente verdienen.

Flexi-Teilrente seit Juli 2017

Seit Juli 2017 können Rentnerinnen und Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass dies auf ihre Rente angerechnet wird. Ein darüber hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Liegt die Summe aus gekürzter Rente und dem Hinzuverdienst über dem bisherigen Einkommen (bestes Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre), wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent angerechnet.

Beispiel: Der 63-jährige Rentner Klaus Meyer verdient neben seiner vorzeitig begonnenen Altersrente in Höhe von 950 Euro monatlich 1.511 Euro, jährlich also 18.132 Euro. Davon bleiben 6.300 Euro anrechnungsfrei. Von den verbliebenen 11.832 Euro werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet, das sind 4.733 Euro im Jahr oderr 394 Euro im Monat. Meyers Altersrente verringert sich durch den Hinzuverdienst damit um 394 Euro auf 556 Euro.

Mehr zum Thema:

www.bmas.de

Gesetz zum Sozialschutzpaket der Bundesregierung (pdf)

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