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Für Frührentner bleibt 2021 hoher Nebenverdienst erlaubt

Rentner vor der Regelaltersgrenze dürfen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise bis zu 46.060 Euro neben der vollen Rente verdienen.

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Ältere Hände zählen Geldscheine. Bild: IMAGO / Image Source / Howard Bartrop

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Bad Homburg (drv/sth). Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten bleibt auch 2021 außerplanmäßig auf hohem Niveau. Rentnerinnen und Rentner ab 63 Jahren, die noch nicht die persönliche Regelaltersgrenze (für den Geburtsjahrgang 1958: 66 Jahre) erreicht haben, dürfen in diesem Jahr bis zu 46.060 Euro neben ihrer vollen – aber eventuell um einen Abschlag gekürzten – Rente verdienen. Für 2020 war die reguläre Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bereits auf 44.590 Euro erhöht worden.

Die reguläre Nebenverdienstgrenze zur Rente wird voraussichtlich auch ab 2022 wieder gelten. Die Bundesregierung sah sich jedoch veranlasst, auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen mit einer neuerlichen Gesetzesänderung zu reagieren. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

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