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Geflüchtete aus der Ukraine sorgen für mehr Bezieher von Altersgrundsicherung

Laut Rentenversicherung werden oft Menschen im Rentenalter und solche, die eine gesetzliche Altersrente beziehen, auf unzulässige Weise miteinander vermischt.

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Alte Frau holt Münzen aus ihrer Geldbörse. Bild: IMAGO / Schöning / imago stock&people

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Berlin (drv/sth). Die im vergangenen Jahr stark gestiegene Zahl von Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung im Alter hat nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in verschiedenen Medien zur Darstellung geführt, dass die Zahl der Grundsicherung beziehenden Seniorinnen und Senioren jedes Jahr um zehn Prozent steige. „Dies trifft nicht zu”, hat die DRV jetzt klargestellt. Einerseits würden in diesen Berichten oft Personen im Rentenalter und Altersrentenbeziehende „auf unzulässige Weise miteinander vermischt”. Zum anderen würden häufig die Gründe für den Anstieg der Grundsicherungsempfängerzahl unterschlagen, so die DRV.

Zwar geht aus Datenanalysen der DRV hervor, dass Ende 2022 rund 658.000 Menschen jenseits der Regelaltersgrenze Leistungen der Grundsicherung im Alter bezogen haben – und damit etwa 69.000 oder rund 10,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Ursache des Anstieges seien aber vor allem „ältere geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die diese Leistung seit dem 1. Juni 2022 erhalten können”, heißt es seitens der DRV. „Unzutreffend ist, dass alle diese Personen neben der Grundsicherung auch Rente beziehen.” Es handele sich zwar um Personen im Rentenalter, „aber eben nur zum Teil um Rentnerinnen oder Rentner". 

Grundsicherungsquote von rund 2,8 Prozent

Ende 2022 bekamen laut DRV von den Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, rund 454.000 zugleich eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung (Ende 2021 rund 433.000, Ende 2020 rund 414.000). „Bei insgesamt rund 16,3 Millionen Bezieherinnen und Beziehern einer Altersrente entspricht dies einer Grundsicherungsquote von rund 2,8 Prozent (Ende 2020/2021 rund 2,6 / 2,7 Prozent)”, heißt es seitens der DRV. Dieser Zuwachs sei "hauptsächlich auf die Auswirkungen der Freibetragsregelung im Zusammenhang mit dem Grundrentengesetz zurückzuführen". 

Dieser Regelung zufolge können Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten gegenüber den Fürsorgestellen nachweisen, seit Januar 2021 einen (zusätzlichen) Freibetrag beim Antrag auf Grundsicherung im Alter geltend machen. Damit bleibt ein bestimmter Betrag der Rente bei der Grundsicherung anrechnungsfrei (2021: bis zu 223 Euro, 2022: bis zu 224,50 Euro, 2023: bis zu 251 Euro). Wer mit seinem Einkommen in der Vergangenheit knapp über der Grenze für einen Anspruch auf Grundsicherung lag, könne “durch den neuen Freibetrag anspruchsberechtigt werden”, stellt die Rentenversicherung klar.

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