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Gerüst für die Grundrente steht

Medien: Langjährig rentenversicherte Geringverdiener sollen etwa 100 Euro mehr als die Grundsicherung erhalten.

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Alte Frau holt Münzen aus ihrer Geldbörse. Bild: IMAGO / Schöning / imago stock&people

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Berlin (sth). Noch gibt es keinen Entwurf für ein Gesetz, durch das Niedriglohnbezieher mit mindestens 35 Rentenbeitragsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung erhalten sollen. Doch scheint das Gerüst für die in den kommenden Monaten erwartete Neuregelung zu stehen. Laut übereinstimmenden Medienberichten sollen Bezieher kleiner Renten, die ergänzenden Anspruch auf die steuerfinanzierte Grundsicherung haben, künftig einen Freibetrag auf ihre Rente erhalten, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird. Dadurch sollen die monatlichen Bezüge der Betroffenen künftig gut 100 Euro über dem Sozialhilfeniveau liegen.

Der Vorteil des Freibetragsmodells besteht nach Ansicht von Experten darin, dass es relativ einfach umzusetzen wäre. Neben der Rentenversicherung und den Grundsicherungsämtern müsste keine neue Sozialbehörde geschaffen werden. Auch wäre keine neue Leistung erforderlich. An einer Bedürftigkeitsprüfung will die Regierung den Berichten zufolge jedoch festhalten. Die Deutsche Rentenversicherung hatte bereits vor einem halben Jahr signalisiert, dass sie das Freibetragsmodell favorisiert.

Die Grundrente soll nach dem Willen der Bundesregierung ab 2020 dafür sorgen, dass langjährige Geringverdiener wegen des möglicherweise weiter sinkenden Rentenniveaus im Alter nicht zunehmend die Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen. Bei einer solchen Entwicklung, so die Befürchtung, würde die gesetzliche Rente in eine Legitimationskrise geraten. Im Juni 2018 erhielten nach Angaben des Statistischen Bundesamts knapp 558.000 Frauen und Männer ab mindestens 65 Jahren die Grundsicherung im Alter.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zur Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zur Grundsicherung 

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