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Gesetzliche Vorgaben wirken sich stark auf Rentenbeginn aus

Neue Studie belegt, dass die Anhebung des Rentenalters bei einer heute nicht mehr zugänglichen Altersrentenart erhebliche Folgen hatte.

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Frau im Rentenalter sitzt am Wohnzimmertisch mit einem Taschenrechner und füllt Formulare aus.

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Berlin/Bad Homburg (sth). Analysen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben es schon in der Vergangenheit gezeigt – jetzt belegt es eine aktuelle Studie von zwei Sozialforscherinnen erneut: Gesetzliche Vorgaben haben einen sehr starken Einfluss auf das persönliche Renteneintrittsverhalten – und auf die Belastung der DRV. Zwei Reformen bei der – seit einigen Jahren nicht mehr zugänglichen – Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit verringerten der Studie zufolge die Kosten der Rentenversicherung erheblich. So habe sich gezeigt, dass "die Gesamtinanspruchnahme von Rentenleistungen um etwa 1,5 und 2 Monate pro Person zurückging", stellten Regina T. Riphahn von der Universität Erlangen-Nürnberg und Rebecca Schrader von der Universität Duisburg-Essen fest. Die Ergebnisse ihrer Studie wurden jetzt in der Fachzeitschrift "Deutsche Rentenversicherung" veröffentlicht.

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit war vor allem nach dem Ende des durch die deutsche Einheit verursachten Wirtschaftsbooms in den 1990er-Jahren bei Beschäftigten ein sehr beliebter Weg, um vorzeitig ohne finanzielle Nachteile in die Rente zu gehen. So konnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor 1937 geboren wurden, bereits ab dem 60. Lebensjahr ohne Abschläge aus dem Berufsleben ausscheiden. Allein im Jahr 1995 gaben nach Angaben der DRV auf diesem Weg fast 295.000 Beschäftigte das Arbeitsleben auf. Aber auch viele Unternehmen fanden an diesem Modell Gefallen: Sie nutzten die Altersrente für Arbeitslose, um sozialverträglich ihre Belegschaften verkleinern zu können. 

Mit Abschlägen war Rente mit 60 zunächst weiter möglich

Durch eine Reform Mitte der 1990er-Jahre wurde das reguläre Alter für diese Rente dann zwar in schnellen Schritten auf 65 Jahre angehoben. Doch auch weiterhin konnten Beschäftigte nach vorheriger Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit mit Abschlägen ab dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand treten. Erst eine weitere Reform Mitte der Nuller-Jahre setzte dem frühen Altersrentenbeginn tatsächlich ein Ende: Wer nach 1948 geboren wurde, konnte frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen. Auch diese zweite Altersgrenzenanhebung innerhalb nur eines Jahrzehnts zeigte Wirkung, wie die Studie von Riphahn und Schrader offenbart: Vor allem vom höheren Rentenalter betroffene Männer würden "auf Rentenanreize reagieren und nach der Reform des NRA (reguläres Renteneintrittsalter, d. Red.) aktiv alternative Wege in den Rentenzugang nutzen, wenn diese im Vergleich attraktiver werden", stellten die Forscherinnen fest. 

In der Statistik der Rentenversicherung schlugen sich die Reformen so nieder: Schieden 2005 noch rund 128.000 männliche Beschäftigte über die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit aus dem Berufsleben aus, waren es nach Abschluss der Altersgrenzenanhebung im Jahr 2009 noch knapp 69.000 – ein Rückgang von mehr als 46 Prozent. Der letzte einschneidende Schritt in der Geschichte dieses Tors zur Rente war schließlich seine Schließung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem Jahrgang 1952: Während 2014 noch mehr als 57.000 Beschäftigte vor allem nach vorheriger Altersteilzeitarbeit in Rente gingen, waren es schon 2015 nur noch 22.000. Inzwischen hat die als "Rente mit 63" bekannt gewordene Altersrente für besonders langjährig Versicherte die Arbeitslosen-Altersrente als Renner unter den Renten abgelöst.

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